Detailergebnis zu DOK-Nr. 39372
Verkehr finanziert Verkehr
Autoren |
W. Meyer |
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Sachgebiete |
2.0 Allgemeines |
Internationales Verkehrswesen 43 (1991) Nr. 4, S. 137-142, 1 B
In dem Beitrag werden die wesentlichen Aussagen der DIHT-Denkschrift "Verkehr finanziert Verkehr" dargestellt. Insbesondere geht es um die Schaffung eines Sondervermögens Bundesverkehrswege, das von einer speziellen Bundesanstalt für Verkehrswege verwaltet wird. Diese Bundesanstalt besitzt einen eigenen Finanzhaushalt, der unabhängig vom Bundeshaushalt zu führen ist. Der Haushalt ist mit eigenen Einnahmen auszugleichen, wobei die Finanzierung der Bundesanstalt durch Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der von ihr betriebenen Verkehrsnetze der Eisenbahn, des Straßenverkehrs und der Binnenschiffahrt vorgesehen ist. Diese Gebühren sollten mindestens den Betriebshaushalt der Netze abdecken; zur Finanzierung der Erhaltungs-, Erneuerungs- und Erweiterungsinvestitionen sowie zur Tilgung und Verzinsung aufgenommener Investitionskredite wird ein Finanzausgleich zwischen den Teilhaushalten als grundsätzlich zulässig erachtet. Für die Investitionshaushalte dient als Grundlage die Bundesverkehrswegeplanung. Mit Hilfe dieser Bundesanstalt soll sichergestellt werden, daß die dringlichen Investitionen für den Verkehrsinfrastrukturbereich, die derzeit politisch nicht durchsetzbar sind, gesichert werden können. Die notwendigen Reformen in den einschlägigen Fachgesetzen sowie im Grundgesetz werden angesprochen.