Detailergebnis zu DOK-Nr. 39450
Sicherheit von Spannbetonbrücken
Autoren |
G. König R. Maurer M. Heunisch |
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Sachgebiete |
15.3 Massivbrücken |
Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 590, 1990, 45 S., zahlr. B, Q
Die Verfasser haben im Auftrag des Bundesministers für Verkehr ein Gutachten zur Sicherheit der Spannbetonbrücken in der Bundesrepublik Deutschland gegen Tragwerksversagen erstellt. Der Bericht beginnt mit einem ausführlichen historischen Überblick über die Entwicklung des Spannbetonbaus und einer Zusammenfassung der fortentwickelten und geltenden Grundsätze für Entwurf, Bemessung, Berechnung, Ausführung, Überwachung der Ausführung und Überwachung und Erhaltung der errichteten Bauwerke. In der Folge werden, z.T. mit Beispielen, Schadensfälle an Spannbetonbrücken beschrieben, gegliedert nach den Ursachen Bauunfälle, Berechnungs- und Bemessungsfehler, fehlende Erfahrung, Tausalzschäden und betontechnologische Probleme. Nur einer dieser Schadensfälle gab einen unmittelbaren Hinweis auf einen Schwachpunkt (Koppelfugen) und führte in der Folge (1977) zu einer Änderung der Bemessungsvorschriften. Die systematische Auswertung von Daten von rund 1.000 Brücken über ihr Verhalten unter Verkehr zeigt, daß die Rißbreite an den Koppelfugen bei Bauwerken, die nach den Änderungen der Bewehrungs- und Bemessungsvorschriften 1970 und 1977 erstellt wurden, jeweils stark zurückgegangen ist. Auch die Risse außerhalb der Koppelfugen verrringerten sich im Laufe der Fortschreibung der Normen, ebenso solche Fehler wie unzureichende Betondeckung, mangelhafte Füllung der Hüllrohre und korrosionsanfällige Verschleißteile. Stichproben zeigen einen großen Sicherheitsabstand der Bauwerke gegen Tragswerksversagen. Die Untersuchung der Ausfälle von Spanngliedern zeigt, daß dieser Schaden rechtzeitig bei periodischen Brückenprüfungen entdeckt werden kann und Abhilfe möglich ist. Es wird festgestellt, daß die Ursachen der Schäden an Spannbetonbrücken weitestgehend erforscht und die Erkenntnisse in den Regelwerken berücksichtigt sind. Für die vorhandenen Brücken besteht kein Sicherheitsrisiko, wenn sie fachkundig überwacht und festgestellte Schäden beseitigt werden.