Detailergebnis zu DOK-Nr. 39479
UVS im Straßenbau - Ansatz zur Standardisierung des ökologischen Fachbeitrags zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Methode der ökologischen Risikoanalyse, Teil 2 - Variantenvergleich
Autoren |
E. Knieps A.C. Welp |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
UVP-report 5 (1991) Nr. 1, S. 28-34, 5 B, 6 T, 22 Q
Die Umweltverträglichkeitsstudie zur Linienbestimmung umfaßt neben der ökologischen Raumanalyse zur Ermittlung eines ökologisch konfliktarmen Korridors für eine mögliche Straßentrassierung den Variantenvergleich. Mit dem Ziel der Schadensvorsorge bzw. -begrenzung soll über den Vergleich möglicher Alternativen von Straßenführungen innerhalb des ermittelten ökologischen konfliktarmen Korridors die Variante ermittelt werden, die mit den geringsten Auswirkungen auf Natur und Landschaft verbunden ist. Die im Beitrag dargelegte und anhand von Beispielen und Tabellen veranschaulichte Methodik der ökologischen Risikoanalyse gewährleistet im frühen Planungsstadium vor der Entscheidung des Trassenverlaufes eine umfassende, systematische und für alle Betroffenen nachvollziehbare Information über die Umweltauswirkungen jeder Variante einschließlich der sog. Nullvariante. Erfaßt werden dabei: a) die nachhaltige Nutzungsfähigkeit von Naturgütern für den Menschen (Wohnen, Freizeit, Erholung, Wassergewinnung, Land- und Forstwirtschaft); b) Kultur (Kulturelles Erbe/Sachgüter); c) Landschaftsökologie (Landschaftsbild). Diese Potentiale werden mit Hilfe einer Skalierung in ihrer Empfindlichkeit bewertet. Den Empfindungseinstufungen werden die prognostizierten bau-, anlage- und betriebsbedingten Belastungen (Flächen- und Funktionsverlust, Lärm- und Schadstoffbelastung, Zerschneidungswirkung) gegenübergestellt. Für die Faktoren Biotop- und Artenschutz, Wohnen, Freizeit und Erholung werden 5 Belastungszonen und für Boden, Klima/Luft, Wasser/Wassergewinnung, Land- und Forstwirtschaft werden 4 Belastungsstufen aufgestellt. Der Belastungsgrad wird aus dem Anteil der betroffenen Flächen/Objekte verschiedener Nutzungs- und Biotoptypen an der jeweiligen Belastungszone entwickelt. Anhand der Gegenüberstellung der ermittelten Belastungsstufen und der Empfindlichkeitsstufen ergibt sich im 1. Teilschritt die Stufe der Potentialbeeinträchtigung. Im 2. Teilabschnitt wird durch Gegenüberstellung der Stufen der Potentialbeeinträchtigung mit den Stufen der Potentialeignung die ökologische Risikostufe ermittelt. Enthalten ist darin auch die Aussage über das Ob und Wie der ökologischen Ausgleichbarkeit der quantitativ über den Flächenansatz und qualitativ über die funktionale Betroffenheit erfaßten Eingriffswirkungen. Die UVS mündet in eine gutachterliche Stellungnahme, deren Abwägungskriterien für die Variantenwahl transparent und nachvollziehbar sein müssen. Als wesentliches Instrumentarium der Umweltvorsorge auf der Ebene der Linienbestimmung ist die UVS unverzichtbarer Bestandteil im Planungsprozeß. In der Entscheidungsfrage nimmt sie den Entscheidungsträger in die Pflicht einer Entscheidungsbegründung gerade im Fall einer Entscheidung entgegen der mittels UVS/UVP gefundenen Lösung.