Detailergebnis zu DOK-Nr. 39535
Prüfstandsmessungen des Straßenverschleißes handelsüblicher Schneeketten und Gleitschutzeinrichtungen als Grundlage für eine Grenzwertfestlegung
Autoren |
B. Breuer V. Kettenring |
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Sachgebiete |
14.3 Verschleiß |
Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 562, 1989, S. 35-59, zahlr. B, 5 T, 5 Q
Zur Festlegung eines Grenzwertes für den Fahrbahnverschleiß durch Gleitschutzeinrichtungen und Schneeketten wurden am Fachgebiet Fahrzeugtechnik der TH Darmstadt Versuche auf dem Prüfstand und auf der Straße durchgeführt. Gleitschutzeinrichtungen sind nach § 37 Abs. 1 StVZO Einrichtungen, die die Greifwirkung der Räder bei Fahrten außerhalb befestigter Straßen erhöhen. Sie dürfen beim Befahren befestigter Straßen die Fahrbahn nicht beschädigen und müssen eine Bauartgenehmigung besitzen. Schneeketten unterliegen bisher keiner Bauartgenehmigung. Es wurden 7 Gleitschutzeinrichtungen, 10 Schneeketten und 2 Anfahrhilfen untersucht. Auf dem Prüfstand (v=1,5 km) wurden spezifische Verschleißtiefen zwischen 0,08 µm und 0,81 µm ermittelt. Bei ergänzenden Fahrversuchen wurde mit zunehmenden Geschwindigkeiten (bis 50 km/h) im allgemeinen ein niedriger Verschleiß gemessen. Als einheitlicher Grenzwert für die Prüfgeschwindigkeiten 1,5 km/h und 50 km/h wird eine Verschleißtiefe von 0,50 µm oder 0,45 µm vorgeschlagen, d.h. der Mittelwert der Verschleißtiefen beider Prüfgeschwindigkeiten dürfte nicht über diesem Grenzwert liegen. Wenn die im Versuch verwendeten Ketten repräsentativ für alle Ketten sind, ist zu erwarten, daß 8 % bzw. 15 % der Ketten über dem Grenzwert liegen und bei einer Prüfung ausgeschlossen werden müßten. Bei einer Beibehaltung der Unterscheidung zwischen Gleitschutzeinrichtungen und Schneeketten wird vorgeschlagen, den Begriff Gleitschutzeinrichtungen für Ketten zu gebrauchen, deren Einsatzziel die ganzjährige Verwendung bei Sonderaufgaben ist, und dementsprechend als Grenzwert eine Verschleißtiefe von 0,20 µm festzulegen.