Detailergebnis zu DOK-Nr. 39537
Der Schaden der Innbrücken in Kufstein und seine Behebung
Autoren |
M. Wicke |
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Sachgebiete |
15.0 Allgemeines, Erhaltung |
Österreichische Ingenieur- und Architekten-Zeitschrift (ÖIAZ) 136 (1991) Nr. 4, S. 118-125, 15 B
Die Innbrücken in Kufstein bestehen aus einem dreiteiligen Überbau (BAB A 12 und B 175), der, als Hohlkasten ausgeführt und im Taktschiebeverfahren mit konzentriertem Spannglied hergestellt, Spannweiten von 84 + 3 x 102 + 59 m überbrückt. Pfeiler und Widerlager sind 3 m unter der Flußsohle flachgegründet. Die Spundwände des Kolkschutzes sind bis 3 m unter Unterkante in das Fundament gerammt. Am 11. Juli 1990 kam es zu einer Schiefstellung des Flußpfeilers in der Nähe des rechten Ufers. Über die Ursache ist in der vorliegenden Veröffentlichung nichts gesagt. Die Schiefstellung bewirkt eine maximale Auflagersenkung von 1,24 m. Im Überbau entstanden auf einer Länge von etwa 8,0 m Risse mit einer max. Rißbreite von 2,6 mm. Als Sofortmaßnahme wurden etwa 40.000 t schwere Flußbausteine zur Sicherung des schiefgestellten Pfeilers eingebaut. Benachbarte Stützen wurden umschnürt, alle beweglichen Lager gesichert und der Überbau abgestützt. Feine, engverteilte Risse in der Ummantelung des konzentrierten Spanngliedes deuteten darauf hin, daß der Spannstahl noch nicht ins Fließen gekommen war. Die Nachrechnung des geschädigten Überbaus erfolgte unter der Annahme wirklichkeitsnaher Steifigkeiten aufgrund des vorhandenen Rißbildes. Die Hebung des Pfeilers mit dem Soil- Fracturing-Verfahren ist sehr zeitraubend. Daher wird zuerst der Überbau mit Pressen angehoben, auf Pressen belassen und dann der Pfeiler endgültig geradegestellt. Für den Bereich der B 175 konnte der Überbau bereits nach sieben Wochen wieder in die ursprüngliche Lage gebracht und der Verkehr aufgenommen werden. Das Anheben des Überbaus Kiefersfelden war Ende September 1990 abgeschlossen. Dabei schlossen sich die Risse weitgehend, d.h. die maximale Rißbreite betrug 0,2 mm. Anschließend wurden die Risse mit starrem Kunstharz verpreßt. Im Herbst 1991 ist die Verkehrsfreigabe für die BAB A 12 vorgesehen. Das "gutmütige" Verhalten der Überbauten deckt sich mit der Auffassung nach Eurocode 2, wonach Spannbeton kein überdrückter Beton, sondern ein Stahlbeton mit einer zusätzlichen aktiven Bewehrung ist.