Detailergebnis zu DOK-Nr. 39582
Technikfolgenabschätzung ohne Technikfolgenberücksichtigung?
Autoren |
P. Cerwenka |
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Sachgebiete |
6.2 Verkehrsberechnungen, Verkehrsmodelle |
in: Verkehr wohin - Aspekte nach 2000: FGSV-Kolloquium am 7.-8. Mai 1990 in Mainz. Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1991, S. 66-68 (FGSV-Nr. 002/41)
Bei "Technikfolgenabschätzung" kommt es auf den Begriffsinhalt an. Schließlich hängt alles mit allem zusammen. Urteile und Bewertungen entspringen jedoch meistens einer partikulären Betrachtung und für das Ganze und seine Folgen ist niemand zuständig. Der Begriff Technikfolgenabschätzung hat in seinem Gefolge andere Begriffe wie "Umweltverträglichkeit", "Umfeldverträglichkeit", "Stadtverträglichkeit", "Raumverträglichkeit" und "Sozialverträglichkeit" hervorgebracht. Dabei leistet die nunmehr in Deutschland obligate Umweltverträglichkeitsprüfung nicht das, was das Wort suggeriert. Am Ende der Prüfung kann nicht gesagt werden: Eine Maßnahme sei umweltverträglich. Bestenfalls kann gesagt werden: Die Maßnahme belastet unter gleichen Bedingungen die Umwelt weniger als ihre Unterlassung. Technikfolgenabschätzungen sind mehr oder weniger starke Abstraktionen und erfassen nur Teile der Realität. Sie bedürfen ergänzender Argumentation. Von den sieben Thesen des Referenten ist jene hervorzuheben, die da sagt, daß das nicht ausdrücklich Verbotene seine Realisierung erzwingt. Auch jene ist bemerkenswert, die davon spricht, daß ein Verzicht aus Einsicht unrealistisch sei (Autoverkehr!). Oder: Vorgaben sind besser als Ziele, Technikfolgen können nur über den Geldbeutel repariert werden.