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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39637
Berücksichtigung "faktischer" Zurückstellungen von Baugesuchen im Zusammenhang mit der Sicherung einer Planung (OVG Berlin v. 3.1.1991 - 2 A 10.90)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Baurecht 22 (1991) Nr. 2, S. 188-190
Als Zeiten faktischer Zurückstellungen von Baugesuchen, die auf die zulässige Dauer von Veränderungssperren anzurechnen sind, kommen nur solche "faktischen" Bauverhinderungen oder Verzögerungen in Betracht, die ebenso wie die spätere (förmliche) Veränderungssperre der Sicherung der Planung dienen. Dies gilt nicht, wenn ein Bauantrag von der Behörde rechtswidrig abgelehnt wird und einer solchen "faktischen" Zurückstellung der innere Zusammenhang mit einer zu sichernden Planung fehlt.