Detailergebnis zu DOK-Nr. 39644
Anregungen zur Abwägung der Umweltbelange bei Straßenbauvorhaben innerhalb bebauter Gebiete
Autoren |
A. Linckh |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Straßenverkehrstechnik 35 (1991) Nr. 3, S. 134-137, 1 B, 5 Q
Bei Straßenbaumaßnahmen im angebauten Bereich - gemeint sind hier überwiegend Straßenum- und -ausbauten in den Städten - werden zunehmend Umweltverträglichkeitsprüfungen gefordert. Es wird die rechtliche Situation nach UVP-Gesetz und Baugesetzbuch dargestellt. Danach bedarf es nach Aufstellung eines Bebauungsplanes keiner formellen Umweltverträglichkeitsprüfung. Gestützt auf Diskussionen im Städtetag und in der Arge-Bau wird darauf verwiesen, daß im Gegensatz zur "freien Strecke" im städtischen Bereich der Mensch den Vorrang bei der Abwägung über die Verträglichkeit eines Vorhabens haben müsse. Der Abwägungsvorgang könne nur einmal, und zwar bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes, erfolgen. Es wird ein Vorschlag für ein Verfahren und die Arbeitsschritte bei der Abwägung im B-Planverfahren in Anlehnung an die MUVS gemacht. Dabei wird darauf hingewiesen, daß für die Erarbeitung eines Straßenraumentwurfes ein "stadtgestalterischer Beitrag" aufgestellt werden müsse. Dieser stadtgestalterische Beitrag berücksichtigt insbesondere die immateriellen Ansprüche an den Straßenraum. Da bei der Erarbeitung der Planung neben den Grünbelangen ganz andere Komponenten berücksichtigt werden müssen, wird vorgeschlagen, statt von "Umweltverträglichkeitsprüfungen" in diesem Falle von "Abwägung der Stadtverträglichkeit" zu sprechen.