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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39730
Keine Prüfung der Voraussetzungen einer späteren Enteignung im Planaufstellunsgverfahren (BVerwG v. 21.2.1991 - 4 NB 16.90)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Baurecht 22 (1991) Nr. 3, S. 299-300
Bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche und einer Fläche für den Gemeingebrauch auf einem bisher privat genutzten Grundstück (mit Baulandqualität) in einem Bebauungsplan bedarf es auch im Hinblick auf etwaige Entschädigungsansprüche nach § 40 BauGB keiner (vorgezogenen) Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, das Grundstück später aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit enteignen zu können.