Detailergebnis zu DOK-Nr. 39757
Richtlinien für die Anlage von Straßen RAS - Teil: Vermessung (RAS- Verm); Abschnitt 1: Grundlagenvermessung, Geländeaufnahme, Berechnungen; Abschnitt 2: Planherstellungsarbeiten, Reprotechnische Arbeiten; Anhang: Zeichenvorschrift zum Abschnitt 2 (A usgabe 1990)
Autoren | |
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Sachgebiete |
5.8 Vermessung, Photogrammetrie, GIS, Laseranwendungen |
Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1990, Abschnitt 1+2: 16 S., (FGSV-Nr. 294/1/2) / Anhang: 64 S. (FGSV-Nr. 294/2A)
Mit diesen Richtlinien sind für die vermessungstechnischen Arbeiten im Straßenbau erstmalig einheitliche Grundsätze aufgestellt worden, die vom Bundesminister für Verkehr für den gesamten Bundesfernstraßenbau verbindlich eingeführt wurden. Die Richtlinien geben dem Vermessungsingenieur, der mit der Aufstellung von Entwurfsunterlagen befaßt ist, einen Anhalt über die Erfordernisse und Genauigkeit der zu erbringenden Messungen. Ausgehend vom Lage- und Höhenfestpunktfeld sind die Grundsätze für die Festlegung der für den Straßenbau benötigten Festpunkte und die darauf aufbauenden terrestrischen oder photogrammetrischen Geländeaufnahmen aufgeführt. Hierbei werden speziell auch Regelungen getroffen, die den besonderen Aufnahmebedingungen für das digitale Geländemodell und Aufnahmen für Längs- und Querprofile des Straßenbaus gerecht werden. In einem weiteren Abschnitt werden die im Straßenbau übliche Methodik der Planherstellungsarbeiten, darunter auch Grunderwerbs- und Bestandspläne, beschrieben. Angefügt sind hieran Ausführungen zu den gängigen reprotechnischen Verfahren. Zu den Richtlinien gehört als Anhang eine Zeichenvorschrift für die Erstellung von Plänen, die insbesondere auch auf die automationsgerechte Zeichnung abstellt. Der umfangreiche Katalog der aufgeführten Zeichensymbole vereinfacht künftig dem Vermessungs- und auch Bauingenieur in den Ingenieurbüros wegen seiner bundeseinheitlichen Gültigkeit die Planherstellungsarbeiten.