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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39828
Abnahme einer Bauleistung eines Subunternehmers (BGH v. 11.4.1991 - VII ZR 369/89)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 22 (1991) Nr. 4, S. 461-462
Fordert ein Subunternehmer vom Hauptunternehmer die Abnahme seines Teils der Bauarbeiten, und bittet der Hauptunternehmer, damit zu warten, bis die gesamte Bauleistung abgenommen werden kann, so muß der Subunternehmer im Hinblick auf die Rechtsfolgen, die mit dem Verzug verbunden sind, nach Treu und Glauben antworten, wenn er auf Einzelabnahme bestehen will. Geschieht dies nicht, scheidet die Annahme eines Verzugs des Hauptunternehmers für die Vergütung aus.