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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39908
Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch gerichtliches Beweissicherungsverfahren (BGH v. 28.2.1991 - VII ZR 171/90)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 22 (1991) Nr. 4, S. 460-461
Bei einem Schadensersatzanspruch besteht neben der Leistungsklage die Möglichkeit, Feststellungsklage zu erheben; beide Klagen können zulässigerweise verbunden werden. Die Vorschriften der §§ 639 Abs. 1, 477 Abs. 2 BGB über die Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistung und Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Beweissicherungsverfahrens finden auch Anwendung, wenn die Parteien für die Bauleistung die Anwendung der VOB/B vereinbart haben.