Detailergebnis zu DOK-Nr. 39913
Abwägungsverfahren und Entscheidungsprozesse
Autoren |
R. Crone |
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Sachgebiete |
5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung) |
in: Umweltverträglichkeitsprüfung in der Straßenplanung, FGSV-Kolloquium am 31. Mai/1. Juni 1990 in Mannheim. Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1991, S. 50-51, 4 B (FGSV-Nr. 002/42)
Eine Entscheidung über das "Ob" und über das "Wie" von Straßenbauprojekten kann sowohl politisch als auch planerisch-sachlich getroffen werden. Planerische Grundlagen zur Entscheidungsfindung müssen auf nachvollziehbaren Arbeitsschritten aufbauen: Untersuchen, Bilanzieren, Bewerten, Abwägen. Damit kein fruchtloser Untersuchungs- und Abwägungskreislauf eintreten kann, muß ein linearer Stufungsprozeß für die einzelnen Planungsstufen mit jeweiliger Entscheidungsfindung ablaufen. Für jede Planungsstufe ist eine grundsätzliche Aussage unausweichbar. Ausgehend von der Grundlagenplanung wird die Zielformulierung und der Zieldeckungsgrad des jeweiligen Lösungsvorschlages verdichtet. Es bedarf erschöpfender Planungsbeiträge zur technischen, umweltfachlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Beurteilung. Erst nach einer verbindlichen Zwischenentscheidung über die jeweilige Planungsstufe kann die nächste begonnen werden. Wenn eine - meist politische - Entscheidung nicht getroffen wird, muß der Planungsprozeß unterbrochen oder das Projekt aufgegeben werden. Trotz objektiver Vergleichsmöglichkeit bleibt die Abwägung letztlich subjektiver Natur.