Detailergebnis zu DOK-Nr. 39934
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und ihre Stellung zur UVP
Autoren |
J. Oechelhaeuser |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
in: Umweltverträglichkeitsprüfung in der Straßenplanung, FGSV-Kolloquium am 31. Mai/1. Juni 1990 in Mannheim. Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1991, S. 41-45 (FGSV-Nr. 002/42)
Seitens der obersten Naturschutzbehörde eines Bundeslandes wird das Verhältnis von naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung entsprechend Landesgesetz und jener des UVPG beleuchtet. Gemäß EG-Richtlinie ist die UVP gleichfalls ein Instrument der Eingriffsregelung. Beide Instrumente lassen sich sowohl zeitlich wie in der Öffentlichkeitsbeteiligung gut verknüpfen. Die Naturschutzbehörde ist besorgt, daß die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung als eigenständige Abhandlung erhalten bleibt und nicht schon bei zwischenstufigen Vorabwägungen mit anderen Umweltbelangen zurücktritt. Sie besteht im Rahmen der Behördenzuständigkeit auf einer Prüfung der Eingriffsregelung. Mit Inhalten des Landschaftsgesetzes NW wird das Anliegen der Unterlassung vermeidbarer Eingriffe und die zugrundeliegende Abwägungshierarchie deutlich gemacht. Zur Bestimmung von Eingriffserheblichkeit und adäquater Kompensation bedarf es objektiver Wertnormen. Die Landesbehörde hat ein Gutachten mit nachvollziehbarem Bewertungskonzept erarbeiten lassen und erprobt. Einzelne Beurteilungskriterien zu "Naturhaushalt" und "Landschaftsbild" werden je nach Raum und Planungsstufe variabel gewertet und im Hinblick auf Eingriffsintensität, Wirkungszone oder Wirkungsgrad beurteilt. Eine einheitliche Methodik für transparente Bewertungsvorgänge sollte bald Anwendung finden.