Detailergebnis zu DOK-Nr. 39975
Minderung von Schadstoffemissionen im Straßenverkehr durch verkehrsbeeinflussende Maßnahmen
Autoren |
G.-A. Ahrens |
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Sachgebiete |
5.3.2 Verkehrssystem-Management 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Informationen zur Raumentwicklung (1991) Nr. 1/2, S. 31-38, 1 T, 11 Q
Trotz erheblicher Emissionsminderungen durch die Einführung schadstoffarmer Fahrzeuge bleiben die verkehrsbedingten Luftbelastungen zu hoch, sofern die absehbare Verkehrsentwicklung ohne Gegenmaßnahmen ihren Lauf nehmen wird. Die Umweltministerkonferenz hat für den Verkehrsbereich Ziele einer Emissionsminderung bis zum Jahre 2005 gegenüber 1987 um 60 % (NO(Index x)), 70 % (HC) bzw. 10 % (CO(Index 2)) beschlossen. Die Einhaltung der Ziele erfordert neben der Ausschöpfung des fahrzeugtechnischen Minderungspotentials wirksame Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung sowie Verkehrsberuhigung und umweltschonenden Abwicklung des Verkehrs. Es stehen ausreichende Maßnahmen zur Verfügung. Die Spielräume sind jedoch begrenzt, wenn Wirtschaftsprozesse nicht beeinträchtigt werden sollen. Bei einer auf ökologische Gesichtpunkte ausgerichteten Verkehrspolitik existieren Reduktions- und Verlagerungspotentiale, über die die Emissionsminderungsziele erreichbar sind und die zur Reduzierung der Fahrleistungen im Kfz-Verkehr und zur Zunahme der Beförderungsfälle im öffentlichen Verkehr bzw. der Transportarten im Eisenbahnverkehr führen. Abnahmeraten der Pkw-Fahrleistungen können bezogen auf den Ist-Zustand Werte von 10 bis 20 % und bezogen auf die Trendprognose Werte von 30 bis 40 % erreichen. Unter diesen Voraussetzungen würden sich hohe Zuwachsraten für die öffentlichen Verkehre ergeben, die Werte über 50 % annehmen können. Die wichtigsten Maßnahmen liegen im Bereich einer verursachergerechten Kostenanlastung (Erhöhung der variablen Kosten des Straßenverkehrs) und in der Schaffung ausreichender Angebote bei den öffentlichen Verkehrsträgern. Dazu ist die Kooperation der Verkehrsträger zu verbessern und ein integriertes Gesamtverkehrskonzept unter besonderer Berücksichtigung umwelt- und raumordnungspolitischer Belange zu erstellen. Hierbei ist die Beteiligung von Fachleuten der Raum- und Umweltplanung sicherzustellen.