Detailergebnis zu DOK-Nr. 40087
Erfassung der direkten Flächeninanspruchnahme durch den Aus- und Neubau von Bundesautobahnen
Autoren |
A. Winkelbrandt K. Müller-Pfannenstiel |
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Sachgebiete |
5.1 Autobahnen 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Natur und Landschaft 66 (1991) Nr. 11, S. 523-527, 4 T, zahlr. Q
Die Einbeziehung der Flächeninanspruchnahme der Nebeneinrichtungsflächen und die Gegenüberstellung der linearen Betrachtungsweise der Verkehrsflächenstatistik unterstreichen die systematische Unterschätzung des Landschaftsverbrauchs durch Bundesautobahnen von mindestens 100 %. Die Dimension des den Ausgleich bestimmenden Eingriffs ist größer als der direkte Flächenverbrauch durch die Verkehrsanlagen mit ihren verkehrs- und topografisch bedingten Flächenansprüchen, da weitere Flächen beeinträchtigt werden. In einer Untersuchung wurde der direkte Flächenverbrauch an fünf verschiedenen Autobahnabschnitten vor und nach ihrem Ausbau von 4 auf 6 Fahrstreifen ermittelt. Als Maßstab dafür wurde die von Lorenz früher schon definierte Welligkeit herangezogen. Als Mittelwert liefert sie unterschiedliche Werte für die sog. Geländewelligkeit und für die sog. Bauwelligkeit. Die Untersuchung ergab für den Ausbau von 4 auf 6 Fahrstreifen einen zusätzlichen Flächenbedarf von 2,0 - 3,7 ha/km. Dabei und bei allen ähnlichen Flächenermittlungen ist die reale Befestigung (Versiegelung) der Flächen größer als nur die durch die Verkehrsflächen der Autobahn selbst, etwa durch kreuzende Wege, Gewässer und verschiedene Verlegungen. Die reale Befestigung lag bei allen untersuchten Strecken bei Werten zwischen 3,95 (4 Fahrstreifen) und 4,98 ha/km (6 Fahrstreifen) und damit weitaus höher als in der BMV-Statistik angegeben. Auf unbefestigte Flächen entfallen im Flachland bei 4-streifigen Autobahnen 4,5 ha/km und 5,7 ha/km bei 6-streifigen Autobahnen. Im Mittelgebirge liegen sie bei 6,0 bzw. 6,5 ha/km. Flächenstatistiken, die auf Grunderwerbsstatistiken beruhen, sind für die Ermittlung des Flächenverbrauchs ungeeignet.