Detailergebnis zu DOK-Nr. 40223
Konstruktiver Lärmschutz an Straßen: Rasterdecken - Einhausungen - Tunnel
Autoren |
P. Biberschick |
---|---|
Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Zement und Beton 35 (1990) Nr. 3, S. 20-27, 11 B
Die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte lassen sich mit herkömmlichen Lärmschutzwänden und -wällen vielfach nicht mehr gewährleisten. Alternativen können neben dem passiven Lärmschutz Sonderkonstruktionen wie Rasterdecken, Einhausungen und Tunnel darstellen. Mit Rasterdecken lassen sich nur bei einer aufwendigen absorbierenden Auskleidung Pegelminderungen von bis zu 14 dB(A) erreichen. Bei schräg einfallendem Sonnenlicht kann es zu Flimmereffekten kommen. Zusätzlich sind im Winter Verkehrssicherheitsprobleme nicht auszuschließen. Mit Einhausungen, die auch in Leichtbauweise errichtet werden können, lassen sich bei einem ausreichenden Flächengewicht sehr gute Pegelminderungen erzielen. Durch Sheddachkonstruktionen oder Lichtkuppeln kann auf eine künstliche Beleuchtung von Einhausungen verzichtet werden. Erforderlich dürfte in aller Regel eine künstliche Belüftung werden. Mit Tunneln lassen sich neben einem sehr guten Lärmschutz auch Trennwirkungen vermeiden. Tunnel sind unter den Sonderkonstruktionen die teuerste Lösung, weil zusätzlich zu den Installationen für Beleuchtung und Belüftung eine Reihe von sicherheitstechnischen Einrichtungen erforderlich wird.