Detailergebnis zu DOK-Nr. 40387
Untersuchung zur Festlegung der Numerierung von BAB-Knotenpunkten
Autoren |
W. Lenz W. Reinhardt P. Böcking |
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Sachgebiete |
6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung |
Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 561, 1989, S. 69-104, 4 B, 7 Q
Der von der SNV Studiengesellschaft Nahverkehr mbH in einer vorangegangen Untersuchung erarbeitete theoretische Lösungsansatz zur Numerierung der Knotenpunkte von Bundesautobahnen wurde konkretisiert. Aus der Hauptuntersuchung war dabei zu übernehmen: a) Knotennummern sind stets einer Autobahnnummer zuzuordnen; b) Die Durchnummerierung einer Autobahn beginnt mit der Ziffer 1, dies kann auch an der Landesgrenze oder Grenzübergangsstelle sein; c) Für künftige Knotenpunkte sind Reservenummern vorzusehen; d) Anschlußstellen mit zwei direkten Ausfahrten von der Hauptfahrbahn der Autobahn werden wie zwei aufeinanderfolgende Knotenpunkte behandelt; e) Einseitige Anschlußstellen erhalten künftig auch eine Knotennummer; f) Autobahnkreuze ohne Verteilerfahrbahn erhalten nur eine Knotennummer (Zusätze "A" und "B"). In der Untersuchung wurden als Regeln für die Numerierung festgelegt: a) Der direkte Übergang in eine nachgeordnete Straße oder einen Kreisverkehrsplatz erhält keine Autobahn-Knotenpunktnummer, und b) Die Vergabe von Knotennummern erfolgt nach der Reihenfolge: Festlegen der Nummernfolge je Autobahn, Festhalten von Verknüpfungen, Festlegen der Nummernfolge kreuzender Autobahnen, Berücksichtigung von Überlagerungsstrecken (erforderlichenfalls Abweichen von der allgemeinen Zählrichtung - die Festlegung der Zählung auf einer Autobahn mit niedrigerer Autobahnnummer bestimmt die Zählung auf einer Autobahn mit höherer Autobahnnummer), Vergabe neuer Nummern für geplante Knotenpunkte, Anschlüsse mit nur einer Zu- oder Abfahrt je Fahrtrichtung, Anschlußstellen mit zwei direkten Ausfahrten von der Hauptfahrbahn, komplexen Knoten und Beachtung von Sprüngen in der Nummernfolge. Das ausgearbeitete Nummernkonzept für die BAB-Knotenpunkte wurde in die amtliche Karte des Bundesministers für Verkehr "Bundesfernstraßen in der Bundesrepublik Deutschland" übertragen. Nach Grundsätzen für eine sparsame, systematische und einheitliche Ausrüstung der Schilder wird eine Aufnahme der Numerierung nur in Ankündigungstafeln, Ankündigungsbaken sowie in das Pfeilschild "Ausfahrt" (dort als Ersatz) empfohlen. Mit Beratung der SNV Studiengesellschaft Nahverkehr mbH wurden modellhaft für ausgewählte Knotenpunkte Beschilderungen entworfen und von der Bundesanstalt für Straßenwesen im verkleinerten Maßstab hergestellt. Die Gesamtkosten für eine Numerierung des bundesdeutschen Autobahnnetzes werden auf 110,7 Mio. DM veranschlagt, welche in einem 10jährigen Erneuerungszeitraum wirksam werden.