Detailergebnis zu DOK-Nr. 40402
Randbedingungen für den Einsatz von Fräsasphalt in Asphaltdeck- und Asphaltbinderschichten
Autoren |
P. Bellin A. Tappert |
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Sachgebiete |
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe 11.2 Asphaltstraßen |
Straße und Autobahn 43 (1992) Nr. 5, S. 302-311, 1 B, 4 T, 16 Q
Die Produktion von Mischgut für Asphalttragschichten mit Ausbauasphaltanteilen bis zu 60 Gew.-% kann inzwischen in allen Bundesländern als Regelbauweise angesehen werden. Dagegen werden für die Herstellung von Mischgut für Asphaltbinderschichten nur Fräsasphaltanteile von 10 bis 25 Gew.-% zugelassen. Für Deckschichtmischgut erlaubt allein der Freistaat Bayern die Zugabe von 25 Gew.-% Fräsasphalt. Der durch den wachsenden Anfall von Ausbauasphalt entstehende Mengendruck zwingt dazu, Überlegungen zur Optimierung der Wiederverwendung durch gezielte Gewinnung, Lagerung und Aufbereitung und zur Wiederverwendung in höherwertigen Asphaltbinder- und Deckschichten anzustellen. Es werden zunächst maschinentechnische, materialtechnische, wirtschaftliche, vertragsrechtliche und psychologische Gründe aufgezeigt, die eine Verwendung in höherwertigen Schichten und dort in größeren Zugabeanteilen bisher verhindert haben. Dann werden die Randbedingungen aufgezeigt, die genauer beschrieben oder geändert werden müßten, um die Wiederverwendung bis zur Deckschicht ohne Qualitätseinbußen zu ermöglichen. Anhand von bereits ausgeführten Baumaßnahmen wird dargelegt, daß unter Einhaltung der beschriebenen Randbedingungen sowohl eine Erhöhung der Fräsasphaltanteile für Asphaltbindermischgut als auch eine Zugabe von Fräsasphalt bei der Produktion von Asphaltdeckschichtmischgut möglich und sinnvoll ist.