Detailergebnis zu DOK-Nr. 40470
Technische Lieferbedingungen für Baustoffe der Dichtungsschichten für Brückenbeläge auf Stahl - TL-BEL-ST (Ausgabe 1992)
Autoren | |
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Sachgebiete |
15.7 Brückenbeläge, Abdichtungen |
Bonn: Bundesminister für Verkehr, 1992, 28 S. (FGSV-Nr. 784/2)
Die TL-BEL-ST legen Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen und die Anforderungen im Rahmen der Grundprüfungen und für die Güteüberwachung der Baustoffe und Baustoffgemische der Dichtungsschichten fest. Darüberhinaus werden die Liefervoraussetzungen geregelt. Art und Umfang der für die Grundprüfung erforderlichen Einzelprüfungen enthält die Tabelle 1 der TL-BEL-ST. Die entsprechenden Prüfungen im Rahmen der Güteüberwachung, bestehend aus Eigen- und Fremdüberwachung, sind in Tabelle 2 festgelegt. Die Tabelle 3 enthält zusammenfassend alle Anforderungen an die Baustoffe und Systeme für die Grundprüfung und die Güteüberwachung, die bei den Prüfungen erreicht werden müssen. Die Prüfverfahren sind in den "Technischen Prüfvorschriften für die Prüfung der Dichtungsschichten und der Abdichtungs-Systeme für Brückenbeläge auf Stahl" (TP-BEL-ST) beschrieben. Liefervoraussetzung für die Baustoffe der Dichtungsschichten ist die Vorlage eines gültigen Zeugnisses über die Grundprüfung (Grundprüfungszeugnis), das nicht älter als 5 Jahre sein darf. Darüberhinaus ist die Aufnahme in die "Liste der geprüften Abdichtungs-Systeme nach ZTV-BEL-ST 92" erforderlich, was neben der Vorlage des gültigen Grundprüfungszeugnisses auch die Vorlage einer gültigen Ausführungsanweisung gemäß Anhang 1 der ZTV-BEL-ST 92 und den Nachweis der Güteüberwachung nach den Grundsätzen der DIN 18 200 erfordert, z.B. durch Vorlage eines Fremdüberwachungsvertrages. Grundprüfungszeugnisse können nach Ablauf der 5jährigen Gültigkeitsdauer um weitere 5 Jahre verlängert werden, wenn neben dem Nachweis der Identität auch ein Bewährungsnachweis geführt wird. Ein Verfahren zum Nachweis der Praxisbewährung ist im Anhang 1 der TL-BEL-ST beschrieben, das jedoch einer besonderen Vereinbarung bedarf. Die "Liste der geprüften Abdichtungs-Systeme nach ZTV-BEL-ST 92" wird z.B. für den Fernstraßenbereich durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) geführt und durch den Bundesminister für Verkehr regelmäßig im Verkehrsblatt veröffentlicht.