Detailergebnis zu DOK-Nr. 40480
Staatsanteil an den externen Kosten des motorisierten Straßenverkehrs legitim
Autoren |
M. Engel |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft 2.3 Wegekosten |
Internationales Verkehrswesen 44 (1992) Nr. 7/8, S. 281-285, 10 Q
Nach wie vor wissenschaftlich umstritten und ungelöst ist das Problem einer kausal einwandfreien Zurechnung der - mit welchen Bewertungsansätzen und -methoden auch immer monetarisierten - externen Kosten des motorisierten Straßenverkehrs. Hierbei sind nicht nur die motorisierten Straßenbenutzer zum Kreise der Kostenverursacher und Kostenverantwortlichen zu zählen. Der vorliegende Beitrag versucht, die Verantwortung des Staates in der Verursachungskette für die externen Kosten des motorisierten Straßenverkehrs aufzuzeigen. Obgleich das Grundgesetz dem Staat die Aufgabe auferlegt, für offene Verkehrswege zu sorgen und die Funktionsfähigkeit des Verkehrs sicherzustellen, und obwohl die motorisierten Straßenbenutzer dem Staat für diese Aufgabenwahrnehmung in mehr als ausreichendem Maße finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, kann von einer objektiv pflichtgemäßen Erfüllung dieser Staatsaufgabe - im Sinne der Bereitstellung eines ausreichend leistungsfähigen Straßennetzes - nicht gesprochen werden. Aus dieser Nichterfüllung einer staatlichen Aufgabe resultiert ein nicht unbeachtlicher Teil der externen Kosten des motorisierten Straßenverkehrs, welcher dem Staat - als Kostenverantwortlichen - in Form eines pauschalierten Staatsanteils (beispielsweise 20 %) zuzurechnen ist.