Detailergebnis zu DOK-Nr. 40537
Bewertung der Umweltverträglichkeit von industriellen Nebenprodukten und Recyclingbaustoffen
Autoren |
R. Bialucha H. Motz |
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Sachgebiete |
9.6 Schlacken (Hochofen-, Metallhütten-, LD-) 9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe |
Schriftenreihe der Forschungsgemeinschaft Eisenhüttenschlacken H. 1, 1992, S. 199-220, 10 B, zahlr. Q
Industrielle Nebenprodukte und Recyclingbaustoffe werden aus wirtschaftlichen Gründen und zur Entlastung der Deponien in erheblichem Umfang als mineralische Baustoffe vor allem im Erd- und Straßenbau verwendet. Sie können je nach Entstehung und Herkunft Schadstoffe enthalten, die sich auf die Umwelt auswirken. Daher ist vor der Verwendung dieser Materialien ihre Umweltverträglichkeit, insbesondere ihre Eignung aus wasserwirtschaftlicher Sicht, zu prüfen. Die Schadstoffe können chemisch stabil im Feststoff gebunden sein oder durch eine Flüssigkeit ausgelaugt werden. In Deutschland hat sich die begründete Ansicht durchgesetzt, daß für die wasserwirtschaftliche Beurteilung die auslaugbaren Bestandteile maßgebend sind. Zu ihrer Bestimmung wurden Untersuchungsverfahren entwickelt oder aus anderen Bereichen übernommen: Durchlaufverfahren, Standverfahren, Bewegungsverfahren. Bevorzugt wird das S 4-Verfahren nach DIN 38 414, bei dem das Material in Wasser bewegt wird. Ein schwierigeres Problem als die Auswahl des Prüfverfahrens stellt aufgrund mangelnder Kenntnisse die Festlegung von Grenzwerten für die auslaugbaren Schadstoffe dar. Es werden hilfsweise Grenzwerte verschiedener anderer Regelwerke herangezogen, was aber ohne Berücksichtigung der Bauweise und der hydrologischen Gegebenheiten nicht sachgerecht ist. In Nordrhein-Westfalen wurden daher "Anforderungen an die Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen und industriellen Nebenprodukten im Erd- und Straßenbau aus wasserwirtschaftlicher Sicht" aufgestellt. In diesen sind stoffspezifische Grenzwerte in Abhängigkeit von der Bauweise und den Einsatzgebieten bzw. deren hydrogeologischen Situation festgelegt.