Detailergebnis zu DOK-Nr. 40560
Sicherheit nicht ohne Mühe
Autoren |
W. Schulte |
---|---|
Sachgebiete |
16.3 Verkehrssicherung (Absperrdienst) |
Baugewerbe 72 (1992) Nr. 12, S. 13-22, 7 B
Die Sicherung von Arbeitsstellen auf öffentlichen Straßen gewinnt mit der ständigen Verkehrszunahme immer mehr an Bedeutung. Es ist in diesem Zusammenhang erforderlich, die entsprechenden Maßnahmen nach einheitlichen Grundlagen durchzuführen. Mit Änderung der StVO zum 1. Oktober 1988 wurde auch die Überarbeitung der "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) 80/86" notwendig. Obwohl die neue RSA noch nicht abgeschlossen ist und voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 1993 veröffentlicht wird, werden Aufbau und Inhalt mit dem gegenwärtigen Bearbeitungsstand erörtert. Es ist vorgesehen, die neue RSA in fünf Teile (Allgemeine Regelungen, Innerörtliche Straßen, Landstraßen, Autobahnen, Vermessung) zu untergliedern. Der erste Teil bildet dabei die Grundlage aller anderen Teile und enthält beispielsweise Festlegungen über Grundsätze der Arbeitsstellensicherung oder die Gestaltung von Verkehrszeichen und Absperrgeräten. Zur Sicherung von Arbeitsstellen auf innerörtlichen Straßen wurden auch Hinweise von der Bauindustrie zu sich dabei ergebenden speziellen Situation in den Leitfaden aufgenommen. Besonders wichtig ist die richtige Planung von Arbeitsstellen, um das Maß der Einschränkung des Verkehrs und der Sicherheit möglichst gering zu halten. Eine Anordnung über die Verkehrssicherung ist ohne Einschränkung zu beachten. Auf den Inhalt solcher Anordnungen wird besonders eingegangen. Die Bedeutung der in diesem Zusammenhang zu beachtenden Rechtsvorschriften wird erläutert. Von großer Wichtigkeit ist die verkehrsgerechte Aufstellung von Verkehrszeichen und Absperrgeräten. Auf die sich dabei ergebenden Forderungen bezüglich der Beachtung der einschlägigen "Technischen Lieferbedingungen" und auf die Wahrnehmungsproblematik wird eingehend hingewiesen. Zur Anordnung von Schutzeinrichtungen werden detaillierte Hinweise gegeben, um den damit verbundenen Zweck zu gewährleisten. Letztlich wird es von Seiten der Unternehmer darauf ankommen, die RSA umfassend anzuwenden.