Detailergebnis zu DOK-Nr. 40567
Verkehrswegeplanung in Deutschland - Beschleunigungsgesetz - Investitonsmaßnahmengesetze
Autoren |
M. Ronellenfitsch |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Speyer: Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, 2. Aufl. 1992, S. 5-20 (Speyerer Forschungsberichte H. 105) / Landes- und Kommunalverwaltung (1992) Nr. 4, S. 115-119)
Gegenstand der Abhandlung ist das Referat beim Speyerer Forschungsseminar "Verkehrswegeplanung in Deutschland". Ausgangspunkt sind die gesetzgeberischen Überlegungen, mit deren Hilfe die Verkehrswegeplanungen in den neuen Bundesländern beschleunigt werden sollen. Den von der Bundesregierung vorgeschlagenen zweigleisigen Weg über ein Beschleunigungsgesetz und über Maßnahmengesetze wird für schädlich gehalten. Als das geeignete Instrument zur schnellen Realisierung der Verkehrswege in den neuen Bundesländern bezeichnet der Referent das Verkehrwegeplanungsbeschleunigungsgesetz. Er spricht sich dafür aus, ein weiteres Gesetz folgen zu lassen, in welchem das Abwägungsmaterial und die Abwägungsgesichtspunkte für die Fachplanungen aufgelistet werden (vgl. § 1 Abs. 5 BauGB) und bestimmte Abwägungsfehler für unbeachtlich oder wenigstens heilbar erklärt werden. Allgemein sollen die vorhandenen Verkehrswegegesetze um Beschleunigungsvorschriften angereichert werden, um so einen Beitrag zur Vereinheitlichung zu leisten. Investitionsmaßnahmengesetzen erteilt der Referent eine deutliche Absage. Sie verstießen gegen das Gewaltenteilungsprinzip. Das parlamentarische Mehrheitsprinzip sei nicht geeignet, dem Abwägungsgebot, das bei jeder Planungsentscheidung relevant ist, zu genügen. Maßnahmengesetze bezeichnet der Referent als verfassungswidrig und rügte im einzelnen die Verletzung von Grundrechtsartikeln.