Detailergebnis zu DOK-Nr. 40569
Investitonsmaßnahmengesetze als Verfassungsproblem
Autoren |
B. Stüer |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Speyer: Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, 2. Aufl., 1992, S. 21-46 (Speyerer Forschungsberichte H. 105) / Deutsches Verwaltungsblatt 106 (1991) Nr. 24, S. 1333-1341
Gegenstand der Abhandlung ist das Referat beim Speyerer Forschungsseminar "Verkehrswegeplanung in Deutschland" (vgl. DOK-Nr. 40 568). Der Rahmenentwurf für Investitionsmaßnahmengesetze sieht eine Verkehrswegeplanung durch Gesetz vor, regelt aber ergänzend ein Verwaltungsverfahren vor allem hinsichtlich des Enteignungsverfahrens und der Entschädigungsfestsetzung; dies soll sich an die gesetzliche Festlegung anschließen. Im Maßnahmengesetz soll der Gesetzgeber die konkrete Planungsentscheidung selbst treffen; das Gesetz soll alle sonst erforderlichen Entscheidungen selbst treffen und damit ein Planfeststellungsverfahren grundsätzlich entbehrlich machen. Der Referent zeigt auf, daß der Rechtsschutz der Betroffenen drastisch verkürzt würde; nur die Verfassungsbeschwerde sei gegen ein Maßnahmengesetz offen. Da somit keine verwaltungsgerichtliche Nachprüfung der Planungsentscheidung möglich wäre, käme der vom Gesetzgeber getroffenen Planungsentscheidung bereits enteignende Wirkung zu, auch wenn noch formell ein Enteignungsverfahren stattfinden müsse. Der Referent verneinte die Ausnahmesituation, die zur Rechtfertigung von Maßnahmegesetzen unabdingbar sei. Es würde sich um nicht erforderliche Schnellverfahren handeln, bei denen wesentliche Verfahrenssicherungen wegfallen würden. Schließlich würde das Vertrauenskapital verspielt, das den rechtsstaatlichen Planungen in den neuen Bundesländern entgegengebracht wird. In seiner Schlußbetrachtung stellte der Referent das Verkehrswegebeschleunigungsgesetz mit Fristen und kurzzeitig bemessenen Handlungsaufträgen als richtigen Weg zur Beschleunigung der Planungen heraus.