Detailergebnis zu DOK-Nr. 40571
Beschleunigung von Verkehrswegen - Erfahrungen aus der praktischen Abwicklung von Planungen
Autoren |
U. Kuschnerus |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Umwelt- und Planungsrecht 12 (1992) Nr. 5, S. 167-172
Allgemein wird beklagt, daß Planungsverfahren zu lange dauern, worauf näher eingegangen wird. Aber schon nach geltendem Recht sind effektive Schritte möglich. So sollten Planungskapazitäten auf solche Vorhaben konzentriert werden, die tatsächlich zügig durchgezogen werden können. Der verwaltungsinterne Instanzenzug ließe sich bei Aufstellung und Prüfung der Planunterlagen straffen. Die inhaltlichen Vorgaben der Planungen dürfen (z.B. durch Richtlinien) nicht ständig verändert werden. Wichtig ist auch, daß alle beteiligten Instanzen personell und sachkundig so ausgestattet sind, daß sie ihre Aufgaben optimal erfüllen können. Für Änderungen zur Straffung und Beschleunigung können die Regelungen des Verkehrswegebeschleunigungsgesetzes Modell für bundesweite Anwendung sein. Materielle Einschränkungen der Erfordernisse des Abwägungsgebots sind weder angezeigt noch zulässig.