Detailergebnis zu DOK-Nr. 40759
UVP bei Straßenverkehrsanlagen - Anleitung zur Erstellung von UVP-Berichten (FA 12/88, 44/90, 44/91)
Autoren |
P. Bachmann G. Gottardi H.U. Scherrer |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Bundesamt für Straßenbau (Bern) H. 246, 1992, 170 S., Anhang, zahlr. B, T, Q
Straßenverkehrsanlagen unterliegen in der Schweiz den Bestimmungen der Umweltschutzgesetzgebung, insbesondere der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung und den Richtlinien des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft-Handbuch UVP. Somit besteht in der Regel für die Anlagen von Nationalstraßen, Hochleistungsstraßen und Hauptverkehrsstraßen die Pflicht zur Durchführung einer UVP und Erstellung eines UVP-Berichtes. Hierbei klärt der Projektträger die mögliche UVP-Pflicht seines Vorhabens mit der für die UVP-zuständigen Behörde ab. Bei UVP-Pflicht hat der Projektträger einen UVP-Bericht als eigenständiges Dokument zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit seiner geplanten Anlage zu erstellen und der zuständigen Behörde vorzulegen. Fachliche Beratung und Beurteilung des UVP-Berichtes obliegt der Umweltschutzfachstelle. Auf Anregung der Vereinigung Schweizerischer Verkehrsingenieure wurde die vorliegende Anleitung für die UVP bei Straßenverkehrsanlagen aufgestellt. Indem sie alle Fragen in Zusammenhang mit der Erstellung des UVP-Berichtes erörtert, soll die Anleitung Gutachtern, der zuständigen Behörde, Antragstellern, Umweltschutzfachstellen sowie der interessierten Öffentlichkeit als Hilfsmittel für die Einzelfallbetrachtung dienen. Ausgangsbasis für die Ermittlung und Bewertung der Umweltbeeinträchtigungen eines Vorhabens ist neben relevanten rechtlichen Vorgaben und Richtlinien der Projektbeschrieb mit Angaben u.a. zur Funktion, Dimensionierung, umweltrelevanten Folgewirkungen und vorgesehenen Maßnahmen im Sinne der Umweltvorsorge. Über die Projektaktivitäten werden für alle betroffenen Umweltbereiche (Luft, Wasser, Boden, Flora, Fauna, Wald, Landschaft) sowie bezüglich Lärm/Erschütterungen im Rahmen einer Konfliktanalyse grob die Relevanz der Auswirkungen abgeklärt und Konfliktpunkte aufgezeigt. Bei Unerheblichkeit der Auswirkungen werden die Ergebnisse der Voruntersuchung in den abschließenden UVP-Bericht eingearbeitet. Bei erheblichen Umweltauswirkungen wird als Resultat der Voruntersuchung ein Pflichtenheft mit Vorgaben für die anschließende Hauptuntersuchung erstellt. "Kernstück" der UVP ist die innerhalb der Hauptuntersuchung durchzuführende Wirkungsanalyse, die auf die Daten zur Beschreibung und Begründung des Vorhabens sowie zum Umweltzustand ohne Vorhaben basiert und Umweltbeeinträchtigungen des Vorhabens für Bau, Betrieb und evtl. Störfall einschließlich Folgewirkungen zwischen den Umweltbereichen ermittelt. Es sind im folgenden weitergehende Schutzmaßnahmen aufzuzeigen. Nach Durchführung einer Sensitivitätsanalyse mündet die Hauptuntersuchung in den UVP-Bericht. Bei bedeutenden Anlagen mit komplexen Umweltwirkungen und einem entsprechend umfangreichen UVP-Bericht ist neben einer Gesamtbeurteilung ein zusammenfassender Bericht zu erstellen. Die Anleitung behandelt im Teil A Vorgehensfragen und Verfahrensschritte bei der Erstellung eines UVP-Berichtes. Sie erläutert Ablauf und Inhalte einer Voruntersuchung und gibt Hinweise zur Erstellung des Pflichtenheftes zur Hauptuntersuchung. Zur Hauptuntersuchung wird eine Mustergliederung zum Aufbau eines UVP-Berichtes vorgestellt. Die wichtigsten Elemente der Hauptuntersuchung werden mit entsprechenden Quellenhinweisen abgehandelt. Teil B enthält u.a. Angaben zum Projektbeschrieb, Verkehrsgrundlagen sowie zur Abhandlung der Fragen des Abfallwesens und des Katastrophenschutzes. Teil C umfaßt eine Beschreibung der umweltrelevanten Bereiche, stellt allgemein Projektwirkungen auf die Umwelt dar und zeigt vorgesehene und weitergehende Schutzmaßnahmen auf. Die Anleitung schließt mit Angaben zu Rechtsvorschriften, zu Kontaktstellen und einem Stichwort- und Literaturverzeichnis in Teil D als Anhang ab.