Detailergebnis zu DOK-Nr. 40769
Untersuchung der visuellen Störung durch die Anwendung von Blinklicht (Orig. franz.: Etude de la gene visuelle induite par l'utilisation de feux clignotants)
Autoren |
M. Colomb G. Gratia J.-L. Paumier |
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Sachgebiete |
6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung 6.5 Leit- und Schutzeinrichtungen 6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Bulletin de Liaison des Laboratoires des Ponts et Chaussées (1992) Nr. 177, S. 17-27, 10 B, 8 T, 9 Q
Zur Verbesserung von Baustellenabsicherungen werden zunehmend, als Ergänzung der Verkehrszeichen und vertikalen Leiteinrichtungen, Blinkleuchten angewendet. Damit soll gleichzeitig zur Senkung der Unfallhäufigkeit bei Nacht beigetragen werden. In diesem Zusammenhang besteht jedoch die Frage, ob durch die Anwendung von Blinklicht dieser Absicht entsprochen wird, oder ob es zu visuellen Störungen kommen kann. Die Autoren haben eine diesbezügliche Untersuchung durchgeführt und beschreiben zunächst die Grundlagen der Wahrnehmung, insbesondere die Empfindlichkeit bei gegebenen Kontrasten. Gleichfalls wird auf die Eigenschaften der verwendeten Blinkleuchten, vor allem auf die unterschiedlichen Lichtstärkeverteilungen, bei Verwendung von Entladungs- oder Glühlampen als Funktion der Zeit, eingegangen. Die in zwei Abschnitten durchgeführten Untersuchungen beinhalteten zunächst den Einfluß der Lampenart auf die Wahrnehmbarkeit eines Landoltringes als Sehzeichen. Die elektrischen und lichttechnischen Eigenschaften der verwendeten Blinkleuchten sowie die Meßbedingungen werden mitgeteilt. Als Ergebnis konnte kein signifikanter Unterschied bei der Wahrnehmung des Sehzeichens festgestellt werden. Die weiterführende zweite Untersuchung mit der ausschließlichen Anwendung von Entladungslampen mit Lichtstärken bis 7.000 cd bezogen sich auf fünf unterschiedliche Energieschwellen mit sich daraus ergebenden abgestuften Lichtstärken. Die jeweiligen Ausgangsgrößen werden angegeben. Die Autoren konnten auch hier keine Einschränkung der Wahrnehmbarkeit des Sehzeichens feststellen. Schlußfolgernd wird mitgeteilt, daß die untersuchten Blinkleuchten keine Einschränkung der Wahrnehmbarkeit durch Blendung ergeben. Die Untersuchungsergebnisse sollen im Rahmen der europäischen Harmonisierung der Festlegung der Lichtstärken für Blinkleuchten berücksichtigt werden.