Detailergebnis zu DOK-Nr. 40791
Gerechter Wettbewerb durch die TLG Asphalt-StB 89
Autoren |
W. Heide |
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Sachgebiete |
9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung 9.1 Bitumen, Asphalt 11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV) |
Asphaltstraße 24 (1990) Nr. 5, S. 42-48
Die Güteüberwachung von bituminösem Mischgut als eine Komponente im Qualitätssicherungssystem wurde in Hessen vor 25 Jahren aufgenommen. Dabei stehen im Straßenbau drei Ziele im Vordergrund: 1. Gebrauchswerteigenschaften für bestimmte funktionelle Anforderungen, 2. strukturelle Eigenschaften, die insbesondere eine angemessene Nutzungsdauer gewährleisten und 3. baulich-konstruktive Merkmale unter Berücksichtigung der Umweltbelange. Das zwischenzeitlich systematisch vervollkommnete Instrumentarium der Qualitätssicherung unterscheidet im "Technischen Regelwerk" zwischen Eigungsprüfungen, Eigenüberwachungsprüfungen und Überwachung durch Dritte. Inhalte und Zweckbestimmung der Qualitätssicherung werden im Zusammenhang mit dem geltenden Regelwerk erörtert. Mit der Verflechtung zwischen Güteüberwachung und Kontrollprüfung entsteht eine tragfähige Grundlage für einen gerechten Wettbewerb. Seine Wirksamkeit richtet sich vor allem auf das Erreichen der qualitativen Ziele bei den Lieferungen und Leistungen nach wirtschaftlichen Randbedingungen der Auftraggeber und Auftragnehmer. Aus dieser Wechselwirkung resultiert schließlich auch das ständige Bemühen, über die Forschung und die Auswertung praktischer Erfahrungen die technische Entwicklung im Straßenbau zu fördern. Der heutige Stand der "TLG Asphalt-StB 89" spiegelt das gemeinsame Interesse aller Partner wider, hohe Qualitätsansprüche zu befriedigen.