Detailergebnis zu DOK-Nr. 40845
Die Untersuchung von Kriterien zur Festlegung von Richtgeschwindigkeit (Orig. engl.: Analysis of advisory speed setting criteria)
Autoren |
D.L. Warren M.A. Chowdhury H. Bissell |
---|---|
Sachgebiete |
5.10 Entwurf und Trassierung |
Public Roads 55 (1991) Nr. 3, S. 65-71, 4 B, 6 T, 7 Q
Verkehrszeichen, die auf eine Kurve hinweisen, werden oft mit einem Schild zur Geschwindigkeitsbeschränkung ergänzt, sofern die Kurve nur mit einer niedrigeren Geschwindigkeit als die zulässige Höchstgeschwindigkeit befahrbar ist. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen haben den Sinn, den Kraftfahrer, der nicht mit der Örtlichkeit vertraut ist, auf mögliche gefährliche Situationen aufmerksam zu machen. Erfahrungsgemäß liegen aber die angezeigten Limits generell viel niedriger als die mögliche Geschwindigkeit, so daß sie immer weniger befolgt werden. Der Kraftfahrer, der die Strecke wiederholt befährt, wählt seine Geschwindigkeit vielmehr nach der Erfahrung, die er bei bestimmten Straßenbedingungen gemacht hat. Wie auch immer, der Fahrer, der mit einer um 16 km/h höheren Geschwindigkeit als mit einem Verkehrszeichen ausgewiesen die Kurve befährt, begibt sich in eine kritische Situation. Die letzte Untersuchung zu den gefährlichen Auswirkungen bei zu schneller Kurvenfahrt auf Reifen und Fahrzeughandling liegt bereits 50 Jahre zurück. Deshalb wird in der nunmehr durchgeführten und im Artikel beschriebenen Studie die Richtigkeit der gegenwärtigen Geschwindigkeitsbeschränkungen auch für moderne Kraftfahrzeuge nachgewiesen. Dazu wurden in 28 Kurven zweibahniger Außerortsstraßen die Kurvengeometrie und die Querneigung aufgenommen sowie die Geschwindigkeiten von jeweils 50 frei fahrenden Fahrzeugen auf jeder Kurvenseite gemessen. Die Messungen fanden tagsüber bei trockenem Wetter statt. Zusätzlich wurde bei selbst durchgeführten Fahrten ein Gerät ähnlich einem Kreiselkompaß im Meßfahrzeug zur Erfassung der Querneigung installiert. Die Meßergebnisse haben gezeigt, daß der verfügbare radiale Kraftschluß mit 0,22 für den 50 %-Fahrer und mit 0,29 für den 85 %-Fahrer etwa 50 % über demjenigen liegt, der im Straßenentwurf als erforderlich angesehen wird. Somit wird der ausgenutzte Kraftschluß mehr vom Fahrkomfort als von physikalischen Forderungen bestimmt. Im Resümee wird auf eine differenzierte und den tatsächlichen Erfordernissen besser entsprechende Geschwindigkeitslimitierung hingewiesen.