Detailergebnis zu DOK-Nr. 40916
Dritte als Betroffene verkehrsberuhigender Maßnahmen
Autoren |
S. Hügel |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 3.9 Straßenverkehrsrecht 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung |
Schriften zum Öffentlichen Recht H. 609, 1991, 259 S., zahlr. Q
Verkehrsberuhigung und vor allem Geschwindigkeitsbeschränkungen stehen derzeit hoch im Kurs. Oft erweisen sich aber die hierzu getroffenen Entscheidungen als zweischneidiges Schwert, denn Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung werden in aller Regel in Form von Verkehrslenkungsanordnungen vorgenommen: Regelungen, die zur verminderten Benutzung von Kraftfahrzeugen insgesamt führen, bilden die Ausnahme. Verkehrsverdünnung an der einen Stelle hat Verkehrsmehrung an der anderen Stelle zur Folge. Letztendlich ist Verkehrsberuhigung häufig nichts anderes als Umverteilung von Verkehr und Verkehrsemissionen durch kommunalpolitische Präferenzentscheidungen. Leidtragende einer solchermaßen durchgeführten Verkehrsberuhigung sind die Anwohner derjenigen Straßen, die den abgedrängten Verkehr aufnehmen müssen. Obwohl diese Belastungssituation in der Praxis die Regel darstellen dürfte, wird dem Problem erkennbar keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt, sondern es werden einseitg nur die positiven Effekte in den verkehrsberuhigten Bereichen herausgestellt. Sinnvoll und rechtmäßig kann nur eine Verkehrsberuhigung sein, die sowohl im Gesamtergebnis eine verkehrsberuhigende Wirkung erzielt als auch nicht vermeidbare Drittwirkungen in Grenzen hält.