Detailergebnis zu DOK-Nr. 41043
Neuer Bedarfsplan 1992 - Grundlagen, Ausbauziel, Analyse der Ergebnisse
Autoren |
D. Reschke |
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Sachgebiete |
2.5 Programme 5.9 Netzgestaltung, Raumordnung |
Straße und Autobahn 44 (1993) Nr. 2, S. 77-89, 14 B
Der neue Bedarfsplan - Anlage des 4. Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (4. FstrAbÄndG) - wird zur Zeit im Deutschen Bundestag beraten. Er schließt bezüglich der alten Länder an die Vorgängerplanungen seit 1971 an. In einem Vergleich der Planinhalte, Ziele, Ausgaben und Fertigstellungsleistungen wird dargelegt, daß parallel zu den Ausgaben die fertiggestellten Netzlängen deutlich zurückgehen. Als Ursachen werden erhöhte qualitative Anforderungen an die Planungen, aber auch die zunehmenden Schwierigkeiten zur rechtlichen Durchsetzung der Planung erwähnt. Dieses Realisierungsdefizit in den alten Ländern führt aber in die Vorgaben und Randbedingungen für den neuen Plan. Ausgehend von politisch festgelegten indisponiblen Bedarfsbereichen sowie auf der Basis gesamtwirtschaftlicher Bewertungen wird nach Maßgabe der geltenden Finanzplanung des Bundes Festlegung und Umfang des neuen "Vordringlichen Bedarfs" abgeleitet und beschrieben. Für Maßnahmen des "Vordringlichen Bedarfs" (= Realisierung bis zum Jahre 2010) wird ein Investitionsvolumen von rd. 99,6 Mrd. DM, für Maßnahmen des neuen "Weiteren Bedarfs" von Rd. 54 Mrd. DM festgelegt. Am Gesamtvolumen-VB beträgt der Anteil der alten Länder rd. 65, der der neuen Länder rd. 35 Mrd. DM. Die Anteile der Einzelländer (= "Quote") am Vordringlichen Bedarf werden durch das Volumen der mit höchsten Nutzen-Kosten-Ergebnissen bewerteten Projekte zuzüglich der Anteile am indisponiblen Bedarf bestimmt. Für die alten Bundesländer wurde die Beibehaltung der Quoten des Bedarfsplans 1986 angestrebt. Der Schwerpunkt der Investitionen des neuen Bedarfsplanes wird im Vordringlichen Bedarf mit rd. 66 % bei der BAB-Erweiterung bzw. beim Bundesstraßenneubau und der Bundesstraßen-Erweiterung liegen. Für den Neubau von Ortsumgehungen sind rd. 70 % der Investitionen für Bundesstraßen vorgesehen. Die BAB-Neubaustrecken und die BAB-Ausbaustrecken sind mit einer voraussichtlichen Gesamtlänge von rd. 2.300 km nahezu gleich lang. Dies gilt auch für die entsprechenden Teilstrecken in den neuen und alten Ländern. Mit diesen Ausbauzielen soll sich der Anteil der 6- und mehrstreifigen BAB-Strecken von derzeit 12 % auf künftig rd. 27 % deutlich verbessern. Im Bundesstraßenbereich sind rd. 4.900 km Neubaustrecken im Zuge von Ortsumgehungen - das sind etwa 280 Ortsumgehungen in den neuen und rd. 770 Ortsumgehungen in den alten Ländern - vordringlich. Unter der Voraussetzung, daß die geplanten Vereinfachungen im Planungsrecht erreicht, eine ausreichende Planungskapazität für die neuen Länder bereitgestellt und langfristig die zur Realisierung notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, scheint der für die Entwicklung Gesamtdeutschlands notwendige Fernstraßenausbau realisierbar.