Detailergebnis zu DOK-Nr. 41172
Pflastersteine, Gehwegplatten und Bordsteine aus Beton
Autoren |
L. Pesch |
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Sachgebiete |
9.7 Kunststeine (Betonwaren) 11.4 Pflaster- und Plattenbefestigungen |
Beton- und Fertigteil-Jahrbuch 1993, 1993, S. 101-107
Mit dem Beginn des Jahres 1993 konnte der europäische Binnenmarkt verwirklicht werden. Schon Ende 1988 wurde die Bauproduktenrichtlinie verabschiedet, die verlangt, daß über harmonisierte technische Dokumente (Normen und Zulassungen) alle Baustoffanforderungen festgeschrieben werden. Für die seit Herbst 1988 laufende europäische Normungsarbeit für Pflastersteine, Gehwegplatten und Bordsteine aus Beton ist noch immer kein konkretes Normungsmandat in Sicht, so daß die bislang erarbeiteten Manuskripte noch nicht dem erwarteten politischen Harmonisierungsauftrag entsprechen. Ob vor dem Jahre 1997 mandatierte CEN-Normen vorliegen werden, erscheint zweifelhaft. Nach wie vor gibt es eine Vielzahl offener Fragen, mangelnde Konsequenz in der Formulierung des Anforderungsniveaus und völlig fehlende Aussagen zur Qualitätssicherung. Für Pflastersteine und Gehwegplatten aus Beton sind in den derzeitigen Normenentwürfen Angaben zu Form und Maßen, Ausgangsstoffen, Maßabweichungen, Steinfestigkeit, Abriebfestigkeit, Rutschwiderstand, Frost- und Tausalzwiderstand, Aussehen sowie Qualitätssicherung vorgesehen. Für Bordsteine aus Beton sollen Angaben zu Form und Maßen, zu den Ausgangsstoffen, der Festigkeit, der Dauerhaftigkeit und der Qualitätssicherung in der Norm enthalten sein. Zur Abgrenzung zwischen Pflaster und Platten wurde vorgeschlagen, daß Pflaster in jeder Richtung und überall mindestens 50 mm dick, lang oder hoch ist und das Verhältnis Länge/Dicke weniger als 4 beträgt. Alle Befestigungselemente, deren Länge 1 m nicht überschreitet und deren Verhältnis Länge/Dicke größer als 4 ist, sind den Platten zuzuordnen.