Detailergebnis zu DOK-Nr. 41189
Ebenheit als Kriterium für Erhaltungsmaßnahmen an Straßen
Autoren |
B. Steinauer |
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Sachgebiete |
12.0 Allgemeines, Management 14.2 Ebenheit, Befahrbarkeit |
Mitteilungen des Institutes für Straßenbau und Straßenerhaltung (Technische Universität Wien (ISTU)) H. 2, 1992, S. 111-141, 14 B, 1 T, 18 Q
Erfolgten bisher ebenheitsbedingte Erhaltungsmaßnahmen nach subjektiven Maßstäben, so kann nun, dank leistungsfähiger meßtechnischer Meßsysteme, der Ebenheitszustand genau erfaßt und jederzeit nach objektiven Gesichtspunkten überprüfbar beschrieben werden. Für eine objektive Bewertung werden die in Deutschland üblichen Zustandsindikatoren Unebenheitsmaß (Phi h(Omega 0)) und Welligkeit (w) bei der Längsebenheit sowie fiktive Wassertiefe in der Spurrinne S(Index H) bei der Querebenheit herangezogen. Die sich aus den Längsunebenheiten ergebenden und den Fahrer belastenden Schwingungsbeschleunigungen werden nach der VDI-Richtlinie 2067 bewertet, die physische Leistungsgrenzen, wie Wohlbefinden, Leistung oder Gesundheit in Abhängigkeit der Fahrdauer und Geschwindigkeit enthält. Längsunebenheiten werden z.B. als gut bewertet, wenn sich in der Berechnung eine Wohlbefindlichkeitsgeschwindigkeit V(Index w) ergibt, die gleich oder größer als die Trassierungsgeschwindigkeit V(Index 85) ist. Die Bewertung der fiktiven Wassertiefe erfolgt nach dem gleichen Prinzip über eine sogenannte Sicherheitsgeschwindigkeit V(Index s), die sich bei vermindertem Kraftschluß aus Erhaltung des Anhalteweges ergibt.