Detailergebnis zu DOK-Nr. 41222
Sicherheit in U-Bahnen - Ein ganzheitliches Konzept der Berliner BVG
Autoren |
K.C.F. Lorenzen |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 10 (1992) Nr. 7, S. 15-22, 6 B
Polizeiliche und betriebliche Wachschutzmaßnahmen sind nicht ausreichend, um eine allgemeine und dauerhafte Erhöhung der objektiven Sicherheitslage des U-Bahnbetriebes zu erreichen. Es müssen weitere technische und operative Maßnahmen hinzutreten. Aber nicht nur die sogenannte objektive Sicherheit, also die tatsächliche meßbare Sicherheitslage, bestimmt die Sicherheit eines U-Bahnbetriebes, sondern in weit größerem Maße die öffentliche Meinung darüber und das persönliche Sicherheitsempfinden der U-Bahn-Benutzer wie der Nichtnutzer. Sie bestimmen letztendlich subjektiv die Sicherheit der U-Bahn. Diese sogenannte subjektive Sicherheit ist der eigentlich ausschlaggebende Gradmesser für die Akzeptanz und die Qualitätsbeurteilung eines U-Bahnbetriebes. Basierend auf einer intensiven Analyse der Ursachen für objektive und subjektive Unsicherheit hat die BVG ein umfassendes ganzheitliches Sicherheitskonzept entwickelt: aktiver Personen- und Wachschutz, Umwandlung von betrieblicher Arbeit in Service- und Sicherheitsleistung, Sicherheit durch technische Einrichtungen, einheitliche Informations- und Kommunikationssysteme, Sauberkeit, Bahnhofs- und Bahnhofs-Umfeldgestaltung, Öffentlichkeitsarbeit, neue Zugkonzeption und LISI (integriertes Zugleit-, Informations- und Sicherheitssystem).