Detailergebnis zu DOK-Nr. 41274
Qualitätssicherung bei Instandsetzungen an Brückenbauwerken aus Beton
Autoren |
G. Ruffert |
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Sachgebiete |
15.0 Allgemeines, Erhaltung |
Straßen- und Tiefbau 44 (1990) Nr. 5, S. 6-9, 9 B
Der derzeitige Bestand an Straßen- und Eisenbahnbrücken in der Bundesrepublik Deutschland dürfte bei über 75.000 Stück mit einer Gesamtüberbaufläche von über 30 Mio qm liegen. Dabei kommen auf 1 qm befahrene Fläche noch 2-3 qm nicht befahrene Fläche, die mit zu unterhalten sind. Brückenbauwerke sind ständig stärksten Belastungen sowohl aus Verkehr wie aus Umwelteinflüssen, insbesondere der Tausalzbeaufschlagung ausgesetzt. Dies gilt vor allem für die Brücken im Zuge der Autobahnen, die zum überwiegendem Teil aus Spannbetonkonstruktionen errichtet wurden. Die Notwendigkeit, diese Bauwerke mit möglichst geringer Störung des Verkehrsflusses in einem betriebssicheren Zustand zu halten, erfordert ständige Überwachung und - bei festgestellten Mängeln - Instandsetzungsmaßnahmen, für die grundsätzlich der gleiche Standard hinsichtlich Planung, Ausführung, Materialqualität und laufende Qualitätskontrolle erforderlich ist wie für Neubauten. In Ergänzung der für den Neubau geltenden Regelwerke sind vom Bundesminister für Verkehr "Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien" für die Brückeninstandsetzung herausgegeben und allgemein verbindlich eingeführt worden. Damit liegt für die ab Fertigstellung eines Brückenbauwerkes beginnende Aufgabe der Instandhaltung ein geschlossener Rahmen von Regelwerken vor, die im Bericht kurz beschrieben sind. In den vorgestellten Regelwerken werden Lieferung, Prüfung, Ausführung und Abnahme vertraglicher Leistungen für Schutz und Instandsetzung von Brückenbauwerken aus Beton allgemeinverbindlich festgelegt. Im wesentlichen werden folgende Anforderungen gestellt: Personal, Baustoffe, Untergrund, Ausführung, Qualitätssicherung.