Detailergebnis zu DOK-Nr. 41282
Abluftbehandlungen bei Straßentunneln
Autoren |
C.F.J. Schröder |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz 15.8 Straßentunnel |
Straßen- und Tiefbau 45 (1991) Nr. 11, S. 17-22, 1 B, 1 T, 11 Q
Die durch die Abluft verursachten Immissionsbelastungen bei Straßentunneln erfordern eine künstliche Be- und Entlüftung. In der Nähe der Tunnelportale bzw. Austrittsöffnungen der Abluft kann es zu unzulässig hohen Konzentrationen von Schadstoffen vor allem von Kohlenmonoxid (CO) und Stickoxid (NOx) kommen. Als Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung mit Hilfe eines Rechenmodells nach der TA Luft anläßlich der Planung einer 4. Elbtunnelröhre in Hamburg wurde die Immissionssituation auf einem 3,8 km langen Autobahnteilstück nördlich des Tunnels und auf einer Länge von 1,5 km vor dem Südportal untersucht. Obwohl die Grenzwerte nach der TA Luft und der EG-Stickoxidrichtlinie nicht überschritten wurden, können kritische Immissionsanlagen in bezug auf den Kurzzeitwert nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten, unzulässige Immissionskonzentrationen in der Umgebung von Straßentunneln zu vermeiden: Verdünnung und Reinigung. Durch lüftungstechnische Maßnahmen ist es vielfach möglich, die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen. Ein gänzlich neuer Weg wird mit der Reinigung d.h. der biologischen Behandlung der Tunnelabluft beschritten. Erste Versuche mit Hilfe von Biofiltern und Biowäschern werden beschrieben und aufgrund der bisherigen Ergebnisse wurde beim BMFT die Förderung eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens beantragt und genehmigt.