Detailergebnis zu DOK-Nr. 41294
Zur Objektivierung der Zumutbarkeit von MIV-Restriktionen im Stadtverkehr
Autoren |
K. Walther |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 6.2 Verkehrsberechnungen, Verkehrsmodelle |
Nahverkehr 11 (1993) Nr. 3, S. 20-23, 2 Q
Grundlage der Objektivierung von Zumutbarkeiten bildet die Formulierung eines Verkehrswiderstands, der die objektiven Angebotsparameter aus Zeit und Kosten mit den jeweiligen subjektiven Empfindungen der Menschen gegenüber diesen, das Verkehrsverhalten beeinflussenden Größen zu einer einzigen Rechengröße je Verkehrsmittel kombiniert. Die Vielzahl der einzelnen Widerstandsindikatoren des MIV, des ÖPNV, des Fußgänger- und Radverkehrs und ihre komplexe Verwobenheit untereinander schließen eine allgemeingültige Ableitung der Objektivierung von Zumutbarkeiten im Rahmen von MIV-Restriktionen aus. Am Beispiel des Verkehrsgebiets Bonn werden simulativ unter einer Reihe von Vereinfachungen sowie unter der Prämisse, daß dem MIV derselbe Kostenwiderstand zugemutet werden könne, wie dies bei ÖPNV-Nutzern der Fall ist, Szenarien berechnet, in denen MIV-restriktive Variationen des Benzinpreises, der Pkw-Betriebskosten und der mittleren Parkplatzsuchzeiten eingeführt werden. Ein Erreichen des so definierten MIV-Widerstandes würde einen Treibstoffpreis von 5,16 DM/l (416 % Erhöhung gegenüber 1990), eine Erhöhung der Betriebskosten um 302 % auf 0,66 DM/km oder eine Erhöhung der durchschnittlichen Parkplatzsuchzeit um 169 % auf 9,4 min bedingen. Die Größenordnung der drei behandelten Widerstandsindikatoren wird im einzelnen diskutiert und durch Vergleiche relativiert.