Detailergebnis zu DOK-Nr. 41710
Bewertung des Erhaltungszustandes von Straßenbrücken
Autoren |
M. Wicke |
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Sachgebiete |
15.0 Allgemeines, Erhaltung |
Mitteilungen des Institutes für Straßenbau und Straßenerhaltung (Technische Universität Wien (ISTU)) H. 2, 1992, S. 193-200, 2 B, 2 T, 5 Q
Eine eingehende Prüfung der Brücken im österreichischen Bundesfernstraßennetz findet in der Regel im Abstand von 6 Jahren statt. Die durchgeführte Prüfung schließt mit einem Befund ab, zu dessen Erstellung eine Bewertung des Erhaltungszustandes durch den Prüfer vorzunehmen ist. Die festgestellten Schäden und Mängel an Massivbrücken, die den überwiegenden Anteil an Brücken an den Bundesfernstraßen ausmachen, lassen sich nachfolgenden Schadensarten zuordnen: 1.) Betonschäden: Oberflächenschäden, Betonabplatzungen, Hohlräume; 2.) Risse: Rißbreite, Rißabstand und Rißverlauf sind kennzeichnende Merkmale; 3.) Korrosion der schlaffen Bewehrung: Korrosion tritt dann ein, wenn die Passivierung aufgehoben ist sowie Wasser als Elektrolyt und Sauerstoff vorhanden sind; 4.) Schäden an Spanngliedern: Ursache sind oft mangelhaft verpreßte Spannkanäle; 5.) Durchfeuchtungen: Schadhafte Dichtung oder mangelhafte Dichtungsanschlüsse an Entwässerungseinrichtungen, Fahrbahnübergängen oder Brückenrändern. Für die Bedürfnisse der Praxis wurde ein schematisiertes Bewertungsverfahren entwickelt. Damit wird für jeden Schaden eine Schadenszahl ermittelt. In die Bestimmung der Schadenszahl gehen fünf Faktoren (Auswirkung einer Schadensart auf die Tragsicherheit, Schadensausmaß, -intensität, Bauteil, Dringlichkeit) multiplikativ ein. Das Verfahren ist durch seinen Aufbau relativ unempfindlich gegenüber den subjektiven Einflüssen des bewertenden Ingenieurs.