Detailergebnis zu DOK-Nr. 41753
Sicherung der mineralischen Rohstoffversorgung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
Autoren |
H. Schade |
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Sachgebiete |
9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung |
Naturstein-Industrie 29 (1993) Nr. 7, S. 8-16, 16 Q
Der lebensnotwendige Bedarf an Rohstoffen der Steine und Erden ist unabweisbar. Aufsuchen, Gewinnung und Aufbereitung dieser Stoffe stoßen aber vermehrt auf Hindernisse durch andere teilweise ebenfalls lebensnotwendige Belange. Zum Ausgleich der unterschiedlichen Interessen soll das Vorschriftenwerk genutzt werden. Dies ist in Deutschland für mineralische Rohstoffe aber weit gestreut und gehört verschiedenen Rechtsbereichen an. Im Raumordnungsgesetz des Bundes findet sich der Grundsatz der Sicherung der Rohstoffvorkommen und der Berücksichtigung ihres Abbaus. Mit dem Bundesberggesetz soll die Versorgung mit Bodenschätzen gesichert werden unter Berücksichtigung anderer Interessen. Allerdings fallen nur in den neuen Bundesländern alle mineralischen Rohstoffe unter das Berggesetz; in den alten Ländern sind die Lagerstätten der meisten natürlichen Baustoffe "bergfrei". Für deren Abbau gilt regional das Abgrabungsrecht. Mit der Gewinnung der mineralischen Rohstoffe werden andere Rechtsbereiche berührt wie das Immissionsschutzrecht, das Baurecht, das Naturschutz- und Forstrecht. Zusätzlich werden sich für die Betriebe der Steine und Erden die Richtlinien der EG zur Beseitigung von Handelshemmnissen und für die Mindestschutzvorrichtungen auswirken. Die EG-Richtlinie für die Umweltverträglichkeitsprüfung ist in ein deutsches Gesetz umgesetzt, das Gerätesicherungsgesetz wurde den EG-Richtlinien entsprechend geändert. Beim Vergleich der verschiedenen rechtlichen Ordnungen hinsichtlich ihrer Nutzung zur Sicherung der Rohstoffvorkommen und zum Gewinnen von Steinen und Erden stellt nur das Bundesberggesetz die Sicherung der Rohstoffversorgung als schützenswerte öffentliche Aufgabe dar. Eine Einbeziehung aller Bodenschätze in das Bundesberggesetz wie in den neuen Bundesländern würde der Sicherung und Gewinnung mineralischer Rohstoffe bei der Abwägung unterschiedlicher öffentlicher Interessen eine stärkere Stellung verschaffen.