Detailergebnis zu DOK-Nr. 41765
Derzeitiger Stand der Qualitätsanforderungen an Deponieabdichtungssysteme in Deutschland
Autoren |
W. Lange |
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Sachgebiete |
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe |
Strabag Schriftenreihe H. 47, 1992, S. 9-17, 4 T, 5 Q
Trotz stetig steigender Bemühungen zur Abfallvermeidung fällt eine erhebliche Menge an Stoffen an, die deponiert werden müssen. Den Sicherheitsüberlegungen zur Deponieabdichtung liegt folgendes Konzept zugrunde: 1. Der Abfall soll durch Vorbehandlung (thermisch, physkalisch, chemisch, biologisch) so vorbehandelt werden, daß die Gefahr des Schadstoffaustrages verkleinert wird. 2. Die Deponie muß in einem geologisch besonders geeigneten Gebiet liegen. 3. Durch Oberflächen- und Basisabdichtungen sollen der Eintrag von Niederschlagswasser und der Austrag von schadstoffhaltigen Sickerwässern verringert werden. In Abhängigkeit von der Art der Schadstoffe im Abfall werden mehrere Deponieklassen unterschieden: sehr differenziert im Richtlinienentwurf aus Nordrhein-Westfalen (1987), in nur 3 Typen nach TA-Abfall (1991). An eine Deponieabdichtung sind folgende Anforderungen zu stellen: Beständigkeit gegen chemisch-physikalische Beanspruchungen, Dichtigkeit, ausreichendes Verformungsvermögen, ausreichendes Schadstoffrückhaltevermögen (bei Basisabdichtung), Beständigkeit gegen Einwirkungen aus Folgenutzung und Erosion (bei Oberflächenabdichtung). Die speziellen Anforderungen an die Abdichtungen sind in TA-Abfall festgelegt. Diese Angaben besitzen Rahmencharakter, in den einzelnen Bundesländern können eigene Vorschriften erlassen werden. Die Kombination aus mineralischer Abdichtung und Kunststoffdichtungsbahn ist als Stand der Technik anzusehen, wobei aber auch andere gleichwertige Systeme zugelassen sein müssen (z.B. Asphaltverdichtung). Zur Beurteilung der Gleichwertigkeit verschiedener Abdichtungssysteme hat sich beim Umweltbundesamt ein Arbeitsausschuß konstituiert.