Detailergebnis zu DOK-Nr. 41820
Amerikanisches Behinderten-Gesetz (ADA) und das Entwerfen von straßenseitigen Einrichtungen (Orig. engl.: Americans with disabilities act and the design of highway-related facilities)
Autoren |
L. King |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 6.0 Allgemeines |
Ite Journal 63 (1993) Nr. 1, S. 20-25, 5 B, 1 T, 3 Q
Das Amerikanische Behinderten-Gesetz (ADA), das am 26.7.1990 in Kraft trat, sieht umfassenden Rechtsschutz für Behinderte am Arbeitsplatz, bei öffentlichen Einrichtungen wie den staatlichen und örtlichen Amtsdienststellen, beim Verkehr und den Fernsprecheinrichtungen vor. Es unterscheidet sich von vorigen Gesetzen, weil es Änderungen in dem Entwurf und in der Bauweise einiger dieser Einrichtungen erfordert. Zudem ist es nötig, von wenigen Ausnahmen abgesehen, daß Fußgängerbereiche behindertengerecht entworfen und gebaut werden. In manchen Fällen sind bestehende Einrichtungen zu verändern. Das Gesetz ADA beabsichtigt sicherzustellen, daß auch behinderte Personen am Hauptstrom amerikanischen Lebens teilnehmen können. Es soll in künftigen Planungen sichergestellt werden, daß diese Hindernisse künftig nicht versehentlich übersehen werden. Zum Erreichen dieses Ziels können Verkehrsingenieure Maßgebliches (wie beim Entwerfen von Straßenkreuzungen, Parkplätzen) beitragen. Regel- und Standardwerke für das Entwerfen von Gebäuden, für das Planen bei öffentlichen Verkehrs- und Kommunikationsmitteln und von Anforderungen an den Arbeitsplatz wurden schon veröffentlicht. Zusätzliche Richtlinien, die hauptsächlich den Entwurf von Landstraßen betreffen, werden in naher Zukunft veröffentlicht. Einige von diesen Regelwerken werden entscheidend die Straßenplanung beeinflussen und erfordern das Ändern von bestehenden Anlagen.