Detailergebnis zu DOK-Nr. 41982
Fahrleistungserhebung 1990 - Inlandsfahrleistungen und Kfz-Unfallrisiko in der Bundesrepublik Deutschland (alte Bundesländer)
Autoren |
H. Hautzinger D. Heidemann B. Krämer |
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Sachgebiete |
1.4 Statistik (Straßen, Kfz, Unfälle) |
Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Mensch und Sicherheit H. M 20, 1993, 30 S., zahlr. B, T, 11 Q
Mit der Fahrleistungserhebung 1990 liegt seit Mitte der sechziger Jahre wieder detailliertes verkehrsstatisches Datenmaterial zur Fahrleistung von Kraftfahrzeugen vor. Auf der Basis eines Systems von aufeinander abgestimmten Erhebungen (Halterbefragung, Grenzstellenerhebung, Ergänzungsbefragung zur Fahrzeugnutzung) wurden Eckwerte und Strukturgliederungen der Kfz-Fahrleistung 1990 (alte Bundesländer) nach dem Inländer- und Inlandskonzept empirisch ermittelt. Mit Hilfe der so gewonnenen Fahrleistungskennzahlen konnten fahrzeugbezogene Unfallrisikokennziffern für 1990 bestimmt werden. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Verwendungsarten der Fahrleistungsdaten. Die Inländerfahrleistung 1990 beträgt bei einem Kfz-Bestand von ca. 34 Mio. Fahrzeugen rund 517 Mrd. km. Etwa 89 % dieses Totalwertes der Jahresfahrleistung entfallen auf Pkw, weitere 8 % auf Lkw und Zugmaschinen. Da die Fahrleistung ausländischer Fahrzeuge im Inland etwas größer ist als die Fahrleistung der inländischen Fahrzeuge im Ausland, beläuft sich die Inlandsfahrleistung 1990 auf 521 Mrd km. Rund 26 % der gesamten Kfz-Inlandsfahrleistung entfällt auf Bundesautobahnen. Der auf die übrigen außerörtlichen Straßen entfallende Fahrleistungsanteil ist 39 %, im innerörtlichen Kfz-Verkehr werden 35 % der Inlandsfahrleistung erbracht. Das mit Abstand höchste Unfallbeteiligungsrisiko (Unfälle mit Personenschaden) tragen motorisierte Zweiräder mit rund 5.000 Unfallbeteiligungen pro 1 Mrd. Kfz-km. Bezogen auf die Fahrleistung sind Lkw und Zugmaschinen von allem Kfz-Gruppen am seltensten an Unfällen mit Personenschaden beteiligt. Neben dem Unfallbeteiligungsrisiko wurde auch das Verletzungsrisiko der Kraftfahrzeugbenutzer und Fahrzeugführer bestimmt.