Detailergebnis zu DOK-Nr. 42026
Zur Bemessung von Geogittern für Stützkonstruktionen aus bewehrter Erde
Autoren |
R. Kirschner |
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Sachgebiete |
7.5 Rutschungen, Erosion, Böschungssicherung, Stützmauern 9.12 Vliesstoffe, Papier, Folien, Textilien, Geotextilien |
Straßen- und Tiefbau 47 (1993) Nr. 6, S. 6-10, 7 B, 3 T, 6 Q
Die Bemessung der Geogitter erfolgt mit Hilfe des Nachweises der inneren Standsicherheit. Dazu sind Versagensmechanismen zu untersuchen, bei denen angenommene Gleitfugen die Bewehrung schneiden. Die Schnittkräfte dürfen nicht zum Versagen der Bewehrung führen. Dies kann durch Bruch oder Herausziehen der Bewehrung geschehen. Beim Bruchnachweis müssen die einwirkenden Kräfte kleiner als die zulässigen Zugkräfte der Bewehrung sein. Die zulässige Zugkraft wird durch Divison der Kurzzeitfestigkeit durch den Teilsicherheitsbeiwert und vier Abminderungsfaktoren berechnet. Die Abminderungsfaktoren berücksichtigen die rohstoff- und lastabhängige Zeitstandsfestigkeit, den Grad der Beschädigungsmöglichkeit beim Einbau und Verdichten, die Verarbeitung (Fugen, Überlappungen, Nähte oder Anschlüsse) und Umgebungseinflüsse wie der pH-Wert des Bodens und die UV-Beständigkeit. Bezüglich des Herausziehens der Bewehrung ist der Nachweis zu führen, daß die ermittelten Zugkräfte durch einen ausreichenden Ausziehwiderstand bzw. eine ausreichende Haftlänge hinter der Gleitfuge rückverankert sind. Für die Bestimmung des Ausziehwiderstands werden Ausziehversuche empfohlen. Rechnerisch wird der Ausziehwiderstand als Produkt aus der Normalspannung auf der Lage, der Länge der Bewehrung hinter der ungünstigsten Gleitfuge und einem bodenabhängigen Reibungsbeiwert angegeben.