Detailergebnis zu DOK-Nr. 42253
Umweltwirksamkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 8 Bundesnaturschutzgesetz - Defizite und ergänzender Regelungsbedarf anhand exemplarischer Nachuntersuchungen
Autoren |
W. Peters T. Ranneberg S. Stern |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Berlin u.a.: Erich Schmidt Verlag, 1993, 139 S., Anhang, zahlr. T, Q (Umweltbundesamt, Berichte H. 7)
Verursacher von Eingriffen in Natur und Landschaft sind nach § 8 Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen. Zur Verbesserung der Effektivität dieses Instrumentes hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen die Einführung einer Erfolgskontrolle empfohlen. Dies setzt zunächst eine umsetzungsorientierte, systematische Evaluierung der Eingriffsregelung voraus. Anhand von Fallstudien werden Anwendungsweise und Effektivität der Eingriffsregelung hinsichtlich der planerischen Ableitung, der konkreten Realisierung und der Entwicklung und ökologischen Wirksamkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen untersucht. Gegenstand des Berichtes sind realisierte Kompensationsmaßnahmen von sieben Vorhabentypen. Mängel und Problembereiche der Planungsansätze und der Vollzugsorganisation werden systematisch diskutiert und Vorschläge zu ihrer Effektivierung abgeleitet. Die Kategorisierung der Handlungskomplexe "Eingriff" und "Kompensation" wird vorhabenunabhängig als Synopse aus den Erkenntnissen der Fallstudienanalyse, der planerischen Praxis und fachwissenschaftlicher Literatur erarbeitet. Diese Zusammenschau erweist sich als praxisorientierte Arbeitshilfe zur Bilanzierung der Eingriffswirkungen und zur Zuordnung entsprechender Kompensationsmaßnahmen auf der Grundlage ressourcenspezifischer, funktionaler Kenngrößen. Teilnehmer, Inhalt und Ergebnis eines eintägigen Expertengesprächs zum Forschungsgegenstand und den Schlußfolgerungen sind dem Bericht beigefügt.