Detailergebnis zu DOK-Nr. 42331
Verkehrsberuhigung und Rettungsdienst
Autoren |
F.-J. Leven M. Schaal |
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Sachgebiete |
5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung |
Zeitschrift für Verkehrswissenschaft 64 (1993) Nr. 3, S. 149-162, 2 B, 1 T
Ziel der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ist die Entlastung der Umwelt und die Verbesserung der Wohnqualität in den Quartieren einerseits, die Erhöhung der Verkehrssicherheit andererseits. Neben diesen positiven Auswirkungen können Verkehrsberuhigungsmaßnahmen aber auch zu Problemen führen, wenn der Einsatz der Rettungsdienste oder auch der Polizei oder Feuerwehr behindert wird. Auch wenn durch Verkehrsberuhigung die Verkehrssicherheit erhöht wird, rechtfertigt dies nicht die Behinderung des Rettungsdienstes, weil der Rettungsdienst meist nicht zu Opfern von Verkehrsunfällen gerufen wird (1991 entfielen von den 6,53 Mio. Rettungsdiensteinsätzen nur 4,9 % auf Einsätze bei Verkehrsunfällen), sondern zu Opfern anderer Unfälle oder plötzlich erkrankten Personen. Der Rettungsdienst wird durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf dreifache Weise beeinträchtigt: auf dem Weg zum Patienten, bei der Beförderung des Patienten und bei den Kosten des Rettungswesens. Auf dem Weg zum Patienten ist bei einem Notfall höchste Eile geboten, jede Minute Verkürzung der Eintreffzeit des Rettungsmittels erhöht die Überlebenswahrscheinlichkeit des Notfallopfers. Bei der Beförderung des Patienten in verkehrsberuhigten Gebieten können insbesondere Schwellen und Aufpflasterungen zu weiteren beförderungsbedingten Schädigungen des Patienten ("Transporttraumen") führen. Durch den Einsatz verschiedener Verkehrsberuhigungsmaßnahmen kann sich der als ein für gute Erreichbarkeit aller potentiellen Einsatzorte optimal festgelegter Standort der Rettungswache verschlechtern und muß ggf. verlegt werden; oder es muß eine zusätzliche Rettungswache eingerichtet oder das Rettungseinsatzgebiet neu festgelegt werden. Diese Maßnahmen sind mit hohem organisatorischen Aufwand und beträchtlichen Kosten verbunden. Schließlich werden 10 Empfehlungen für die Planung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen mit Berücksichtigung rettungsdienstlicher Belange gegeben, an erster Stelle die frühzeitige Einbeziehung von ortskundigen Rettungsdienstpraktikern in die Planung.