Detailergebnis zu DOK-Nr. 42396
Straßenbetrieb als Quelle für Infrastrukturabfälle und staatliche Maßnahmen zu ihrer Entsorgung
Autoren |
W. Schenkel |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz 16.0 Allgemeines |
in: Straßenbetriebsdienst - FGSV-Kolloquium am 2. und 3. März 1993 in Darmstadt. Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1993, S. 10-14, 1 T (FGSV-Nr. 002/46)
Der Betrieb von Straßen bringt Abfälle mit sich, die in dem Beitrag als Infrastrukturabfälle bezeichnet werden. Sie sind nicht einem konkreten Verursacher zuzuordnen. Sie entstehen von Kraftfahrzeugen, von Personen in den Fahrzeugen, von Haustieren, vom Straßenbetrieb und vom Niederschlag. Diese Abfälle enthalten bestimmte Begleitstoffe z.B. Schwermetalle, PAK, Nitrophenole. Die Schadstoffpartikel im Straßenstaub finden sich überwiegend in den Kornfraktionen kleiner 0,85 mm. Diese Feinteile werden überwiegend mit den Niederschlägen transportiert, sie sind ein Hauptbelastungspfad für Mikroschadstoffe innerhalb der Stadtentwässerung. Trotzdem sind sie in der Regel nicht als Sonderabfälle einzustufen. In einem weiteren Abschnitt werden Abfallstoffe aus den Betriebswerkstätten (Motorenöl, Hydrauliköl usw.) behandelt. Auf die Problematik der Entsorgung von vermischten Rückständen aus Abscheideanlagen wird hingewiesen, ebenso auf die Entsorung der 10 - 15.000 t Chemikalien aus Chemietoiletten. Abschließend wird die "Technische Anleitung Abfall" als bundeseinheitliche Vorschrift zur Abfallvorbehandlung und zur Ablagerung erläutert. Die Frage, ob Abfälle des Straßenbetriebes überwachungsbedürftige Abfälle sind, kann nicht eindeutig beantwortet werden.