Detailergebnis zu DOK-Nr. 42398
Erfahrungen mit Taumittelsprühanlagen
Autoren |
M. Kutter |
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Sachgebiete |
16.4 Winterdienst |
in: Straßenbetriebsdienst - FGSV-Kolloquium am 2. und 3. März 1993 in Darmstadt. Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1993, S. 88-91, 3 B 3 T (FGSV-Nr. 002/46)
Im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe wurden erstmalig versuchsweise stationäre Taumittelsprühanlagen installiert. Sie sollen bei Streckenabschnitten, die besonders frühzeitig zur Glättebildung neigen (Stahlbrücken, Strecken mit großer Steigung) für eine erhöhte Verkehrssicherheit sorgen. Diese Anlagen sprühen - elektronisch gesteuert - flüssiges Auftaumittel auf die Fahrbahn. Sie haben nicht die Aufgabe, den Winterdienst zu ersetzen, sondern lokal zu ergänzen. Sie bestehen aus Glättemeldeanlagen, den Steuerungs- und Überwachungseinheiten und dem eigentlichen Sprühsystem. Die bisherigen Erfahrungen, der bestehenden 4 Anlagen waren zufriedenstellend. Dabei wurde der Düsenabstand mit 8-13 m gewählt, die Sprühdauer auf 1 oder 2 Sekunden eingestellt. Eine Düse übersprüht 65 m2. Der technische Stand der Anlagen garantiert eine sichere Arbeitsweise. Eine Anordnung der Düsen im Mittelstreifen hat sich besonders bewährt. Bei den Betriebskosten ist zwischen Klein- und Großanlagen zu unterscheiden. Erstere wurden an Stahlbrücken für ca. 100 m Fahrbahnlänge eingebaut. Der finanzielle Aufwand für Wartung und Pflege beträgt 2.000 DM pro Winter. Bei einer Großanlagen an der A 45 (Länge 6.000 m) entstehen jährlich Kosten von 100.000 DM. Beide Angaben sind jeweils ohne Taumittel. In einer Studie der BASt wurde ein Kosten-Nutzen-Faktor von 1,9 ermittelt.