Detailergebnis zu DOK-Nr. 42447
Ausbildung der Sicherraumsohle bei Verwendung von Sickerrohren
Autoren |
M. Ehnert |
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Sachgebiete |
7.9 Leitungsgräben, Rohrleitungen, Durchlässe |
Tiefbau Ingenieurbau Straßenbau 36 (1994) Nr. 3, S. 32-36, 6 B, 2 T, 8 Q
In verschiedenen technischen Regelwerken sind Angaben enthalten, die den technisch richtigen Einsatz von Kunststoffrohren im Boden beschreiben. Für Sickerrohre treten weitere Anforderungen und Bauregeln hinzu, um die Funktion der Entwässerung sicherzustellen. Besonders problematisch ist dabei die Sickerraumsohle, die zum einen wasserundurchlässig sein muß, zum anderen aber durch das abzuführende Wasser nicht aufgeweicht werden darf, da hierdurch negative Einflüsse auf die Statik der Rohrleitung die Folge sein können. Die Landesgewerbeanstalt Bayern hat zu dieser Problematik Untersuchungen durchgeführt, aus denen sich eine einfache und wirtschaftliche Einbettung von Sickerrohren ableiten läßt. Vorgeschlagen wird die Verwendung eines künstlich zusammengesetzten Bodengemisches aus 90 % Mittelsand 0,1/1,2 mm mit einer Beimengung von 10 % Tonmehl bei einem Wassergehalt von w = 6 % und einem Verdichtungsgrad Dpr = 95 %. Ein derartiges Material ist in seinen Stoffeigenschaften gegenüber natürlich vorkommenden bindigen Böden sehr gleichmäßig, es läßt sich gut einbauen und verdichten und ergibt eine sehr gute, statisch günstige Rohrbettung. Die Sperrwirkung entspricht der von gut verdichteten Tonböden. Ähnliche Ergebnisse erbrachten Versuche in der Baustoff- und Bodenprüfanstalt des Hessischen Landesamtes für Straßenbau in Wetzlar, wo Splitt-Brechsandgemische aus 60 % Körnung 0/5 mm und 40 % Körnung 5/11 mm zur Anwendung kamen.