Detailergebnis zu DOK-Nr. 42501
Verkehrswegeplanung in Deutschland
Autoren |
W. Blümel |
---|---|
Sachgebiete |
2.5 Programme 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung) |
Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, 1993, S. 1-22 (Speyerer Forschungsberichte H. 117)
Zur Verwirklichung insbesondere der Verkehrsprojekte "Deutsche Einheit" werden in Deutschland neue Wege beschritten, deren Verfassungsmäßigkeit zum Teil umstritten ist. Die herkömmlichen Planungsverfahren für Verkehrswege - solche nach Landesrecht mal außer acht gelassen - laufen ab in den Stufen Bedarfsplanung (fehlt bei der Eisenbahn), Voruntersuchung, Raumordnungsverfahren, Linienbestimmungsverfahren, Genehmigungsverfahren bei Flughäfen, Aufstellung und Genehmigung des RE-Vorentwurfes, Planfeststellungsverfahren, verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz und Verfassungsbeschwerde. In sie sind die Belange der Raumordnung, des Umweltschutzes, des Städtebaues z.T. in parallel laufenden besonderen Verfahren integriert. Die Beteiligung betroffener privater Personen und betroffener Institutionen ist wesentlicher Inhalt einzelner Planungsstufen. Das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz vom 16.12.1991 soll die Planungszeiten auf die Hälfte verkürzen bei einer Laufzeit des Gesetzes bis zum 31.12.1995 für die Straßenprojekte und bis zum 31.12.1999 für die Eisenbahnprojekte. Dabei soll die Durchführung einiger Planungsstufen den Ländern freigestellt bleiben. Andere sollen u.a. durch Ausschlußfristen auf ein Minimum reduziert werden bis hin zum Ersatz eines Planfeststellungsverfahrens durch eine Plangenehmigung. Ansonsten sollen Anfechtungsklagen gegen einen Planfeststellungsbeschluß keine aufschiebende Wirkung haben. Ein Investitionsmaßnahmengesetz, private Planungsgesellschaften und private Baufinanzierung sollen die Realisierung der Projekte außerdem beschleunigen. Nach Auffassung des Verfassers sollten die neuen Gesetze erst einmal praktisch erprobt werden, "bevor neue Gesetze in hektischer Eile gezimmert werden".